Trinkgeld geben mit Beleg im Taxi?

2 Antworten

Trinkgelder an Angestellte sind steuerfrei - wenn der Taxifahrer selbst der Unternehmer ist, dann muß er sie versteuern.

Also wie gebe ich nun korrekt Trinkgeld, wenn wir davon ausgehen, dass der Taxifahrer ein Angestellter ist?

@GustavHansson

Der angestellte Taxifahrer muß für seinen Chef nur den Umsatz dokumentieren, der auf dem Taxameter steht. Was darüber hinaus gezahlt wird, darf er behalten. Als Gegenleistung quittiert er - in den meisten Fällen - auch das Trinkgeld.

Das allerdings ist für seine Firma eigentlich ein Nachteil, weil sie mehr Umsatz versteuern muß. als sie tatsächlich hat. Diese Abweichungen sind aber so minimal, daß sie vernachlässigbar sind und stillschweigend hingenommen werden.

Wenn der Unternehmer selber fährt, und für eine 19,00 € Fahrt eine 20,00€ Quittung ausstellt, hat er einen finanziellen Nachteil. Man kann das als Service für den Kunden verstehen.

Auch Trinkgelder sind Steuerpflichtig.

Das dir also der Taxifahrer eine Quittung über 20 € ausstellt ist vollkommen richtig. Auf diese Art und Weise muß er die Trinkgelder nicht nochmal extra in seiner Buchhaltung ausweisen.

Würde er dir nur die 19 € aufschreiben, so hätte er den einen € Schwarz, wenn er den Buchhalterisch nicht erfasst.

Auch Kellner müssen Theoretisch ihre Trinkgelder beim Finanzamt jährlich Versteuern.

Trinkgelder sind steuerfrei da es eine Schenkung ist. Bekommst du zum Geburtstag Geld geschenkt, musst du es doch auch nicht versteuern;)

@Minty79

Nur selbstfahrende Taxiunternehmer müssen Trinkgelder versteuern. Ihre angestellten Fahrer müssen das nicht.