Ist ein Rücktritt vom Vertrag noch möglich?

3 Antworten

Es gibt Ausnahmen wo man auf die Widerrufsfrist vor Ablauf verzichtet um die Ware schneller zu erhalten, darunter fallen Zäune aber nicht, sondern digitale Ware.

Dann gibt es noch paar allgemeine Ausnahmen vom Widerrufsrecht, wie z.B. individuell angefertigte Produkte. Wenn euer Zaun darunter fällt, und keine Module quasi von der Stange sind, dann ist das grundsätzlich korrekt. Im Detail, wenn man anderer Meinung ist, müsste man dann vor das Gericht wo ein Richter klärt in wie weit genau euer Zaun darunter fällt. Nur weil etwas auf Kundenwunsch angefertigt wird fällt es nicht automatisch darunter. Kommt hier auch auf die Wiederverkaufsmöglichkeit an. Aber das sind wirklich Dinge die dann ein Richter einschätzt.

Wenn ihr aus dem Vertrag wollt, bei einem Gegenüber das nicht mehr reagiert, ist das nicht so schwer. Eine Mahnung mit angemessener Frist schicken mit Vorankündigung vom Vertrag zurück zu treten nach fruchtlosem Fristablauf. Schwer ist nun zu ermitteln wie lange hier eine angemessene Frist ist. Wenn ihr nur ne Kontaktaufnahme fordert für n festen Termin, dann kann sie recht kurz sein.

Das Aufmaß wurde genommen, daraufhin die berechtigte und benötigte WiderrufsVerzichtserklärung unterzeichnet. Alles korrekt.

Und nun wollt ihr vertragswidrig dennoch widerrufen. Jeder kann machen was er will, ABER Erfolg werdet ihr damit definitiv nicht haben !

Minimalst aussichtsreicher wäre der VerhandlungsWeg mit dem Produzenten, aber der weiß aus Erfahrung warum er nicht antwortet bzw. DAS noch nötig hat da er sich den Montagetermin nennen wird, sobald der Zaun kieferfertig ist. Euer Begehren wird ihm nicht neu sein.

pool56  20.05.2020, 16:05

Sorry, Fehlerteufel im System, richtig heißt es:

...DAS nicht nötig hat da er euch den Montagetermin nennen wird, sobald der Zaun lieferfertig ist....

im Internet gekauft = Widerrufsrecht von 14 Tagen laut Fernabsatzgesetz.

da kann der Verkäufer in Europa sich auch mit 1000 Unterschriften nicht rauswinden.

Spook3r 
Fragesteller
 20.05.2020, 10:36

das ist somit unabhängig davon, dass die Unterschrift in Deutschland vor Ort beim Aufmaß geleistet wurde?

oldchatterhand  20.05.2020, 10:39
@Spook3r

Bitte lies dir das Fernabsatzgesetz im Internet durch. Ich habe NACH meiner Antwort gelesen, dass es tatsächlich gewisse Ausnahmen gibt, bei denen das Widerrufsrecht leider nicht greift. z.B. Maßanfertigungen (wie in deinem Fall)

Im besten Fall kennst du einen guten Juristen, der im Vertragsrecht bewandert ist und dich beraten kann. Eine vernünftige Rechtsschutzversicherung unterstützt dich bei entstehenden Anwaltskosten.