Ist ein Rücktritt vom Vertrag noch möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Internet auf Grund guter Rezessionen einen Zaun aus Polen ausgesucht.
Aufmaß wurde zügig erledigt. Und wir sollten unterschreiben und auch eine Verzichtserklärung des Wiederrufs damit der Zaun produziert werden kann.
Das haben wir leider getan. Seit 1 Woche reagiert die Firma nicht mehr auf Mails oder Anrufe.
Wir wollten den Termin zur Montage fixieren.
Die Frage ist ob es eine Möglichkeit gibt davon doch noch zurückzutreten?
Bisher wurde noch keine Leistung erbracht.
Danke im Voraus.
3 Antworten
Es gibt Ausnahmen wo man auf die Widerrufsfrist vor Ablauf verzichtet um die Ware schneller zu erhalten, darunter fallen Zäune aber nicht, sondern digitale Ware.
Dann gibt es noch paar allgemeine Ausnahmen vom Widerrufsrecht, wie z.B. individuell angefertigte Produkte. Wenn euer Zaun darunter fällt, und keine Module quasi von der Stange sind, dann ist das grundsätzlich korrekt. Im Detail, wenn man anderer Meinung ist, müsste man dann vor das Gericht wo ein Richter klärt in wie weit genau euer Zaun darunter fällt. Nur weil etwas auf Kundenwunsch angefertigt wird fällt es nicht automatisch darunter. Kommt hier auch auf die Wiederverkaufsmöglichkeit an. Aber das sind wirklich Dinge die dann ein Richter einschätzt.
Wenn ihr aus dem Vertrag wollt, bei einem Gegenüber das nicht mehr reagiert, ist das nicht so schwer. Eine Mahnung mit angemessener Frist schicken mit Vorankündigung vom Vertrag zurück zu treten nach fruchtlosem Fristablauf. Schwer ist nun zu ermitteln wie lange hier eine angemessene Frist ist. Wenn ihr nur ne Kontaktaufnahme fordert für n festen Termin, dann kann sie recht kurz sein.
Das Aufmaß wurde genommen, daraufhin die berechtigte und benötigte WiderrufsVerzichtserklärung unterzeichnet. Alles korrekt.
Und nun wollt ihr vertragswidrig dennoch widerrufen. Jeder kann machen was er will, ABER Erfolg werdet ihr damit definitiv nicht haben !
Minimalst aussichtsreicher wäre der VerhandlungsWeg mit dem Produzenten, aber der weiß aus Erfahrung warum er nicht antwortet bzw. DAS noch nötig hat da er sich den Montagetermin nennen wird, sobald der Zaun kieferfertig ist. Euer Begehren wird ihm nicht neu sein.
Sorry, Fehlerteufel im System, richtig heißt es:
...DAS nicht nötig hat da er euch den Montagetermin nennen wird, sobald der Zaun lieferfertig ist....
im Internet gekauft = Widerrufsrecht von 14 Tagen laut Fernabsatzgesetz.
da kann der Verkäufer in Europa sich auch mit 1000 Unterschriften nicht rauswinden.
Bitte lies dir das Fernabsatzgesetz im Internet durch. Ich habe NACH meiner Antwort gelesen, dass es tatsächlich gewisse Ausnahmen gibt, bei denen das Widerrufsrecht leider nicht greift. z.B. Maßanfertigungen (wie in deinem Fall)
Im besten Fall kennst du einen guten Juristen, der im Vertragsrecht bewandert ist und dich beraten kann. Eine vernünftige Rechtsschutzversicherung unterstützt dich bei entstehenden Anwaltskosten.
das ist somit unabhängig davon, dass die Unterschrift in Deutschland vor Ort beim Aufmaß geleistet wurde?