Verstoß gegen Kaufvertrag?

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Ein Kaufvertrag ist dann geschlossen, wenn Objekt, bezahlungsart, übergabeart und partner des vertrags festgelegt sind. Ist das erfüllt, kannst du auf erfüllung pochen, was aber schwer ist, wenn er das woanders hin verkauft hat.

Ja, das ist ein Verstoß gegen den Kaufvertrag, aber sei froh, dass Du überhaupt Dein Geld wieder hast. Die Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt gegen Barzahlung. Viele haben da schon sehr viel Geld verloren, weil sie eben keine Ware, aber auch kein Geld zurück erhalten haben.


Der Kaufvertrag gilt immer noch, auch wenn er das Geld zurück überwiesen hast. Du kannst ihn natürlich verklagen, den Artikel herauszugeben, nur die Mühe ist das nun wirklich nicht wert.

Grad Ebay- Kleinanzeigen ist so ne Sache für sich.

Das ist nur für direkt -holen- und -zahlen gedacht, nicht überweisen -und -schicken.

Im Endeffekt hast Du noch Glück, dass Du das Geld wiedergekriegt hast, echt.

(nicht böse gemeint.. ich hab nur im Kopfe, wie viele gar nix kriegen,w eder Ware noch ihr Geld zurück)