Welcher der Nachbarn muß den Zaun zur Grundstücksbegrenzung setzen?

3 Antworten

Ein Zaun ist nicht Pflicht. Jeder der Grundstücksnachbarn hat das Recht, eine Einfriedung auf der Grenze zu erstellen (Grenzzaun). Der Grundstücksnachbar ist dann verpflichtet, sich an den Baukosten zu 50% zu beteiligen. Zuvor sollte man sich gemeinsam auf eine Ausführungsart bzw. auf ein Angebot einer Fachfirma verständigen. (gem. Nachbarrechtsgesetz NW)

das ist in den Bundesländern unterschiedlich, in Brandenburg müssen sich erst die Nachbarn ab dem zweiten Grundstück zu 50% beteiligen (ich habe drei, der Länge nach), der Erste ist aussen vor, das musst Du dann allene bezahlen

Normalerweise errichtet jeder den rechten Zaun, wenn man vor dem Grundstück steht.

Den nach vorne auf die Strasse sowieso, und den nach hinten derjenige, der zuerst sein Grundstück einzäunt.

Ich kenne das, das ich als Eigentümer wenn ich vor meinem Grundstück stehe, den linken Zaun richten, pflegen muß.

@Capuccino

Ich meine wenn ich dem Grundstück zugewandt bin :-)

@Capuccino

Wenn Du vor Deinem Grundstück stehst, ist der rechte Zaun Deine Sache.

@schurke

Hihi, muß ich meinem Ex mal erzählen, die ganze Strasse kümmert sich nur um den li. Zaun... aber die sind da sowieso anders als andere :-)

Die Frage ist, wollen denn alle Nachbarn einen Zaun haben? Bei uns war es so, dass nur wir einen Zaun haben wollten, weil unsere Hunde im Garten rumlaufen. Also haben wir den Zaun auf unseren Grenzen gesetzt und selbst bezahlt. Wenn alle einen Zaun haben wollen und sich auch noch auf die gleiche Art einigen können, können natürlich auch die Kosten aufgeteilt werden. Wenn Ihr Euch nicht auf einen gleichen Zaun einigen könnt, muss jeder seinen eigenen Zaun,in den eigenen Grenzen und auf eigene Kosten bauen.