Ist ein Hydraulischer Abgleich umlagefähig?

3 Antworten

Da es sich eher um eine Art Instandsetzung handelt, vielleicht noch im Sinne einer Modernisierung, keinesfalls aber um eine Wartung, kannst Du das nicht direkt auf die Mieter umlegen.

Ziel der Maßnahme ist die Einsparung von Heizenergie. In erster Linie profitieren also die Mieter und ansonsten allenfalls Dein gutes Umweltgewissen.

Die Wohnungen werden dadurch mehr wert und insofern wäre es ein Anlass, die Miethöhe bei den einzelnen Wohnungen zu prüfen und ggf. eine reguläre Mieterhöhung aufgrund der Marktlage vorzunehmen. Man könnte diese vielleicht so gestalten, dass dein Aufwand dadurch bald wieder hereingespielt ist und die Mieter durch niedrigeren Energieverbrauch mehr profitieren, als sie an Dich mehr Miete zahlen.

Begründe aber eine evtl. Erhöhung der Miete nicht mit dieser Maßnahme, sondern mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, falls der ein oder andere Mieter rumzickt.

Das ist nicht umlagefähig, da es keine laufenden, immer wieder kehrenden Kosten sind, sondern nur bei konkretem, eher selten vorkommenden Bedarf gemacht wird.

das ist dein Part zu zahlen, ist ne einmalige Sache. Das ist weder ne Reparatur noch eine Sanierung