Vertragspflicht zum Rausstellen der Mülltonnen bindend, wenn gesundheitlich nicht zumutbar?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Mieterin ist definitiv nicht raus. Sie hat einen Vertrag unterschrieben und diesen einzuhalten, ihr Gesundheitszustand spielt dafür keine Rolle...

Dieser Punkt in dem Vertrag ist nichtig durch die Ergänzung, dass die Pflicht entfällt, wenn die Kosten umgelegt werden. Die Umlegung der Kosten für den Transport liegt nicht in ihrem Entscheidungsraum.

@Bernd2012

Unsinn, was man unterschrieben hat, ist grundsätzlich niemals nichtig, es sei denn es ist gesetzwidrig. Solange der Vermieter nicht entscheidet, dass er dies machen lässt und die Kosten umlegt, muss sie ihren Vertrag erfüllen. Und warum sollte er das entscheiden, wenn er die Kosten dafür nicht umlegen kann, weil die Umlage von Hausmeisterkosten nicht vereinbart ist?

@MosqitoKiller

Wo hast Du das denn her?

"Diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten für den Transport umgelegt werden"

Also obliegt es dem Eigentümer und nicht dem Mieter für eine Alternative Sorge zu tragen. Die Mieterin kann eine Umlegung der Kosten nicht verlangen, der Eigentümer jedoch festsetzen.

Da ist der Hund begraben und der Vermieter hat Pech.

Wobei unter Voraussetzung eines normalen Sozialverhaltens auch eine Lösung geschaffen werden sollte, die nicht mit höheren Kosten für die Mieter verbunden ist.

@Bernd2012

"Diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten für den Transport umgelegt werden"

Genau, sie werden aber nicht umgelegt, können sie gar nicht, da Hausmeisterkosten nicht umgelegt werden können, also entfällt die Pflicht nicht. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen...

@MosqitoKiller

Du hast das noch immer nicht verstanden. Sie können aber auf Veranlassung des Vermieters umgelegt werden. Durch diesen Zusatz im Vertrag ist die Gute Dame raus.

Das Mietrecht ist sehr verzwickt und sehr umfangreich mit vielen Änderungen und Kommentaren.

Aber um den guten nicht zu verunsichern rate ich an, dass er sich direkt an einen Rechtsanwalt wendet.

Sind wor uns wenigstens in diesem Punkt einig??:-))

@Bernd2012

Doch, ich habe das sehr wohl verstanden, dort steht "WENN". Dieses "wenn" ist aber keine Vereinbarung über die Umlage von Nebenkosten, dies muss zusätzlich vereinbart werden und in den Nebenkosten ist die Umlage des Hausmeisters ausdrücklich gestrichen. Daher können die Kosten eben auch auf Veranlassung des Vermieters NICHT umgelegt werden, und dieses "wenn" ist im Prinzip sinnlos...

@MosqitoKiller

Na dann übe Dich mal noch einbischen im Mietrecht und verunsichere die Vermieter weiter. Mir ist das jetzt zu blöd.

@MosqitoKiller

@MosqitoKiller - das hat aber schon was, wenn die Klausel wegen der einseitigen Verpflichtung insgesamt nichtig sein sollte...

@ParanoidFerret

Die sind auch sehr gut, WENN man nicht darin an Stellen rumstreicht, wo das nicht ausdrücklich vorgesehen ist...

@ParanoidFerret

Was ist daran einseitig? Ich denke, die anderen Parteien sind im Wechsel dran?

Natürlich kann für die Dame keine Sonderregelung gelten, daher sage ich ja, dass ALLE weiterhin die Mülltonnen rausstellen müssen, auch die Dame...

Wie schaut es denn aus mit den anderen Mietern? Kann man denn nicht mit denen mal sprechen, dass diese der betreffenden Mieterin die Arbeit abnehmen? Das muss doch irgendwie möglich sein. Normalerweise wäre dies die Aufgabe der betreffenden Mieterin, sich jemanden zu besorgen, seien es Mitmieter oder Bekannte oder Verwandte. Aber vielleicht kann der Vermieter da mal freundlich mit den anderen Mietern sprechen, ob da nicht etwa die Möglichkeit besteht, dass zu regeln. Wenn diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft sind und gar nichts mehr geht, dann eben die Mieterin anschreiben, dass sie künftig eine eigene kleine Mülltonne erhält und dafür auch allein die Kosten und die Verantwortung trägt. LG

Danke für die Anregung, mit der Sondertonne :) Vielleicht eine Rote. Müsste ich mal sehen, was die Müllsatzung dazu sagt und ob ich mir damit nicht ein anderes Ei lege.

Hallo,

sehr interessand, die Antworten zu lesen :-)

MosqitoKiller bekommt in diesem Fall eine 1, er hat völlig recht! Die Dame muss auf ihre Kosten dafür Sorgen, dass die Tonnen raus und wieder reinkommen!!!

Die Klausel, wonach die Mieter dafür sorgen müssen, verstösst nicht gegen geltendes Recht und ist gleichzusetzen mit evtl. Gartenpflege oder Eis- und Schneebeseitigung, kann der Mieter dies selbst nicht mehr ausführen, muss er auch dort ebenfalls für Ersatz sorgen....

Die Koppelung, dass diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten dafür umgelegt werden, bedeutet nicht automatisch im Umkehrschluss, dass die Dame sich darauf berufen kann, dass diese Aufgabe nun ein Unternehmen machen soll und die Kosten dann umgelegt werden.

ALSO, ich denke auch, dass ein jugendlicher Nachbar sich einen Fünfer oder Zehner mit dieser Aufgabe verdienen könnte, natürlich zu Lasten der Dame.

Das sieht, zumindest was den Winterdienst angeht, der BGH aber ganz anders bei alten, kranken und gebrechlichen Mietern.

@schleudermaxe

Lieber Schleudermaxe,

auch ich kenne natürlich das BGH- Urteil, welches die Mieter im Allgemein aber nicht aus der Pflicht nimmt, nur weil diese alt oder krank geworden sind. Dieses Urteil war fallbedingt und kein Grundsatzurteil, welches auf die Allgemeinheit übertragbar anzuwenden wäre.

Das Urteil:

Den Richtern kam es vor allem darauf an, dass der Mieter alles menschenmögliche unternommen hatte, um einen Ersatz aufzutreiben. Nachdem er weder einen gewerblichen Betrieb noch eine Privatperson dafür habe finden können, sei ihm gar nichts anderes übrig geblieben, als einseitig vom Winterdienst zurückzutreten. Das müsse der Eigentümer trotz der vertraglichen Vereinbarungen akzeptieren..... usw.usw.

Das ist aber beim Fragesteller nicht der Fall, hier beruft sich die Mieterin lediglich darauf krank zu sein, davon, dass sie keinen Ersatz findet, war nicht die Rede.

LG Kinnear

Also, ich kann überhaupt nicht glauben, daß ein Vermieter in der heutigen Zeit solch abweichende Vereinbarungen von den gesetzlichen Vorgaben vereinbart hat und auch noch glaubt, damit durchzukommen. Kein Mieter ist verpflichtet, für die Abfallentsorgung zu sorgen. Dies ist allein eine Angelegenheit des Grundstückbesitzers, also meist des Vermieters. Die anfallenden Kosten und Lasten können mittels Nebenkostenabrechnung verteilt werden in der Kostenstelle Abfall/Müllgebühren, wenn es denn entspr. mietvertragliche Vereinbarungen gibt. Eine Verteilung bei Hausmeister halte nicht nur ich für bedenklich, da diese Kostenstelle kein Sammelbecken für alles mögliche ist und ein Mieter darin versteckte Kosten und Lasten für Kleinreparaturen und Verwaltung nicht bezahlen muß. Die Kostenstelle Abfallgebühren beinhaltet natürlich auch einen etwaigen Transport, wenn denn der Abholer dies, wie in unseren Hütten, nicht ausführt. Alles eigentlich ganz einfach. Alle Mieter sind raus, so jedenfalls in unesern Hütten.

Diese Antwort verstehe ich jetzt nicht ganz. Selbstverständlich ist es doch, dass Mieter ihre Mülltonnen herausstellen am Tag der Abfuhr. Auch ist es ganz normal in der Hausordnung zu bestimmen, dass sie das nach der Reihe machen.

@Padri

Nein, dies ist eben nicht üblich. Von unseren Grundstücken holt der Versorger die Gefäße gegen Entgelt oder zusätzliches Entgelt oder in den Gebühren schon mit drin. Wenn denn aber in einer Hausordnung die Reinigungsprflicht übertragen wurde, hat der Vermieter diesen Plan zu führen und allen Mietparteien zur Verfügung zu stellen, so jedenfalls der BGH bei tgl. Wechsel im Winterdienst. Wöchentlicher oder monatlicher Wechsel ist dabei unzulässig, so jedenfalls der BGH. Für die Reinigung haften nach wie vor die Grundstückseigentümer. Genau so verhält es sich beim Abfall. Für die Entsorgung zuständig sind nicht die Mieter, sondern die Grundstückseigentümer, sie bekommen ja auch die Gebührenbescheide.

@schleudermaxe

Selbstverständlich können die Mieter dafür herangezogen werden, dies ist auch noch immer eine gängige Methode......

Was der BGH zum Winterdienst sagt, kannst du als Antwort unter deinem Kommentar zu mir lesen....

Juristisch ist es so, dass die Mieterin sehen muss, wie Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt. Sie müsste sich also selbst darum kümmern, dass jemand anders für Sie diese mietvertragliche Pflicht erfüllt. Beispielsweise indem Sie einen Nachbarn dafür bezahlt, dass der Ihre Arbeiten mit macht.

Ist das nicht machbar, könnten Sie eine Ersatzvornahme durchführen. D.h., sie selbst könnten (natürlich nach dem üblichen Schriftkram mit dem Mieter) jemanden anderen beauftragen, diese Arbeit durchzuführen und die Kosten dafür dieser Mieterin in Rechnung stellen. Ich würde das der Mieterin so mitteilen und sie auffordern, selbst eine Lösung zu finden. Andernfalls würde ich einen anderen Mieter fragen, ob der gegen ein Entgelt diese Arbeit durchführt. Dieses Entgelt muss dann die Mieterin als Schadenersatz monatlich zusätzlich zur Miete zahlen.