Ist ein handgeschriebener Brief noch rechtskräftig?

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Selbstverständlich können auch heutzutage noch Briefe per Hand geschrieben werden. Das ist überhaupt kein Problem. Es gibt noch immer einige Menschen, die keinen Computer / kein Smartphone besitzen. Wichtig ist jedoch, dass er lesbar sein sollte.

"Rechtskräftig" ist jedoch in diesem Zusammenhang die falsche Vokabel. Der Brief ist "gültig", trifft es vielleicht besser.

Das Wort rechtskräftig ist in diesem Kontext schlicht unsinnig.

Natürlich kann man einen Handyvertrag mit einem eigenhändig geschriebenen Brief kündigen. Diese Kündigung wäre dann sicherlich wirksam (aber ganz bestimmt nicht rechtskräftig).

Für manche Willenserklärungen ist gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben. Die Legaldefinition der Schriftform findest Du in § 126 BGB.

So muss z.B. die Kündigung eines Arbeits- oder Mietverhältnisses unbedingt schriftlich erfolgen (§ 568 BGB).

"Rechtskraft" erlangt die Willenserklärung damit nicht, aber zumindest "Wirksamkeit". Mängel in der Form führen dagegen zur Nichtigkeit.

Du wirst also noch eine Weile mit Briefen (nicht unbedingt handschriftlich, aber zumindest eigenhändig unterschrieben) zurechtkommen müssen.

Ein handgeschriebener Brief ist immer rechtskräftig. Bei einem Testament zum Beispiel ist das handschriftliche sogar für die Gültigkeit vorgeschrieben.

jurafragen  11.02.2013, 00:39

Irgendwelche Briefe sind nie "rechtskräftig".

Rechtskräftig werden Urteile und Verwaltungsakte, wenn sie nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können.

Grade der Brief mit Unterschrift ist das einzige rechtskräftige unter den ganzen Emails etc. Anrufe, Emails etc sind KEINE rechtskräftigen Schreiben.

jurafragen  11.02.2013, 00:42

Aha, ein Anruf ist also kein Schreiben. Stimmt sogar. Nur der Rest ist leider ziemlicher Unsinn.