Aufgenommenes Telefonat = Vertrag? (Lottospiel)

4 Antworten

Auch mündliche Verträge sind Rechtskräftig. Wen sie dir gesagt haben das das Gespräch aufgenommen wird, du darin zustimmst hast und du nen Ordnungsgemäse Unterlagen dazu geachickt bekommen hast wird es schwer da wider rauszukommen. Je nachdem wie das Gespräch abgelaufen ist kan dir vielleicht ein Anwalt helfen. Auf jedenfall gleich die Kündigung einreichen damit sich der Vetrag nicht automatisch verlängert.

Erst mal muss man die Widerrufsbelehrung in Textform zustellen, dann beginnt die mindestens 14 Tägige Widerrufsfrist.

Also nicht kündigen, sondern widerrufen.

@Havege

Ist schon geschehen und verstrichen :(

Du musst sofort handeln. Kündigen!! Schriftlich, mit Postzustellungsurkunde. Dann auf jeden Fall Deine Bank benachrichtigen, wenn die abbuchen, dass die Bank die Summe zurückbucht.

google doch hierzu auch noch nach: abgezogt am Telefon

Wovor ich nur Angst habe, ist, dass die rechtliche Schritte einleiten und ich noch viel mehr Gebühren etc bezahlen muss..

@MartinBo1993

nein, ich denke das wird nicht passieren.... guck bitte im Internet.... oder frag bei der Verbraucherzentrale

@Susie1896

oder frag bei der Verbraucherzentrale

Das kostet gleich wieder Geld, und viel machen die leider auch nicht.

@Havege

ups, das wusste ich nicht...

Wobei ich aber glaube, man kann mal ne kleine Summe investieren, bevor man abgezockt wird....

Nach neuen Gesetz muss eine solche Zustimmung schriftlich bestätigt werden. Ist jetzt im Sommer neu rausgekommen, welches es genau ist, müsstest du mal googlen.

Bist du dir sicher?

@wervxxx

Sehr gut! Kann ich mein Schreiben mal posten und Ihr sagt mir, was Ihr ändern würdet?

@MartinBo1993

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwischen Ihnen und mir ist kein rechtskräftiger Vertrag zustandegekommen. Ich verweise auf § 675 BGB in dem festgehalten ist, dass Teilnahme an Gewinnspielen der Schriftform bedarf. Gewinnspielverträge am Telefon abzuschließen ist also rechtswriedig.

Sollten Sie dieses Schreiben nicht akzeptieren und Geld von meinem Konto abbuchen, werde ich umgehend Strafanzeige gegen sie und eventuell gegen von Ihnen beauftragte "Inkassounternehmen" erstatten, meinen Anwalt einschalten und den gerichtlich gegen Sie vorgehen!

Mit freundlichen Grüßen Martin ****

@MartinBo1993

Kannst du so abschicken. Einschreiben mit Rückschein, kostet zwar extra, aber weniger als dein Lottospiel.

Wahrscheinlich ist das gar kein Lottovertrag, sondern eine sogenannte "Gewinnspieleintragung". Diese Verträge für Gewinnspieleintragungen brauchen seit dem 09.10.2013 zwingend die Schriftform, § 675 Abs. 3 BGB. Sollte es sich also um so eine "Gewinnspieleintragung" handeln (nachschauen, was in der Auftragsbestätigung steht): dann ist kein Widerruf erforderlich, weil am Telefon kein Vertrag zustandegekommen ist.

Nur wenn es wirklich ein Lottovertrag sein sollte, dann sollte man schriftlich widerrufen (am besten Einwurfeinschreiben plus zusätzlich per Fax mit Sendeprotokoll). Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Zustellung der schriftlichen Widerrufsbelehrung zu laufen und beträgt 14 Tage.

Wenn Geld vom Konto abgebucht wird: rigoros von der Bank rückbuchen lassen, Grund: Widerspruch, da keine Lastschriftgenehmigung erteilt.

Lottowerbung am Telefon ist seit 2008 strikt verboten (§ 5 Glücksspielstaatsvertrag). Man sollte sich beim zuständigen Innenministerium (Glücksspielaufsicht) des Bundeslandes beschweren, in dem der Lotterievermittler sitzt.