Ist ein Flügel (Klavier) ein Haushaltsgegenstand (daher unberücksichtigt) in der Vermögensberechnung für BAföG?

3 Antworten

extrem gute Frage.

Das höchste Problem dürfte die Zeit zwischen Anschaffung und Antragsstellung. Weniger als ein Jahr scheint mir grenzwertig.

Man könnte Dir Betrug(sversuch) unterstellen.

Ich bin ein Mensch und kann auch irren.

Haushaltsgegenstände werden aber je nach Wert zu Wertgegenständen. Ein Toaster is ja auch ein Haushaltsgegenstand is der aber vergoldet mit Diamanten besetzt oder ähnliches ist es nicht mehr nur ein Haushaltsgegenstand.

So darf man ja z.B. bei Hartz 4 auch nur einen Fernseher besitzen der seinen Zweck erfüllt nen ganzes Heimkino für paar 10 tausend Euro muss veräussert werden, denn Grundbedarf is nur ein einfacher Fernseher. Ein Flügel is ja auch schon mehr als ein normales Instrument, ein einfaches Klavier tuts vom Prinzip auch, denke der Klang is da den Ämtern egal. Also Pauschal sind nicht alle Haushaltsgegenstände.

Es gibt zwar keine einheitlichen Grenzen für den Wert von Musikinstrumenten (wie die 7500€ beim PKW), aber wenn du nicht gerade Musik studierst o.ä., könnten 11000€ verdammt schwierig werden. Gerade wenn die Anschaffung erst so kurz vor dem Antrag passiert. Der Teil, der den "angemessenen" Wert (wie beim PKW die 7500€) übersteigt, wird dann regulär dem Vermögen zugerechnet.