Ist ein Flügel (Klavier) ein Haushaltsgegenstand (daher unberücksichtigt) in der Vermögensberechnung für BAföG?
Ich wollte Bafög beantragen und habe festgestellt, dass dem mein Sparvermögen (über 7500 €) im Wege steht. Nun war es schon immer mein Traum, einen eigenen Flügel (Salonflügel, der in gut in die Wohnung passt) zu besitzen, bisher hielt ich diese Investition als Student für sehr unvernünftig. Aber siehe da: § 27 BAföG sagt aus, dass "Haushaltsgegenstände" nicht als Vermögen angegeben werden müssen. Musikinstrumente zählen als Haushaltsgegenstände, v.a. wenn sie tatsächlich regelmäßig genutzt werden, was ich nur zu gerne tun würde! Ich habe vor einen solchen Flügel für ca. 11000 € zu kaufen, dann bekäme ich eigentlich Bafög, da mein Vermögen dann gering genug ist. Sonst hätte ich keinen Flügel und müsste obendrein noch selbstständig das Studium finanzieren. Also eigentlich keine Frage, es wäre sehr wirtschaftlich, den Flügel zu kaufen und nach einiger Zeit (9 Monate später) den Bafög-Antrag zu stellen. Zu schön um wahr zu sein? ich suche tatsächlich gerade irgendeinen Fehler, vllt kann mich jemand bestätigen oder widerlegen. Danke!
3 Antworten
extrem gute Frage.
Das höchste Problem dürfte die Zeit zwischen Anschaffung und Antragsstellung. Weniger als ein Jahr scheint mir grenzwertig.
Man könnte Dir Betrug(sversuch) unterstellen.
Ich bin ein Mensch und kann auch irren.
Haushaltsgegenstände werden aber je nach Wert zu Wertgegenständen. Ein Toaster is ja auch ein Haushaltsgegenstand is der aber vergoldet mit Diamanten besetzt oder ähnliches ist es nicht mehr nur ein Haushaltsgegenstand.
So darf man ja z.B. bei Hartz 4 auch nur einen Fernseher besitzen der seinen Zweck erfüllt nen ganzes Heimkino für paar 10 tausend Euro muss veräussert werden, denn Grundbedarf is nur ein einfacher Fernseher. Ein Flügel is ja auch schon mehr als ein normales Instrument, ein einfaches Klavier tuts vom Prinzip auch, denke der Klang is da den Ämtern egal. Also Pauschal sind nicht alle Haushaltsgegenstände.
Es gibt zwar keine einheitlichen Grenzen für den Wert von Musikinstrumenten (wie die 7500€ beim PKW), aber wenn du nicht gerade Musik studierst o.ä., könnten 11000€ verdammt schwierig werden. Gerade wenn die Anschaffung erst so kurz vor dem Antrag passiert. Der Teil, der den "angemessenen" Wert (wie beim PKW die 7500€) übersteigt, wird dann regulär dem Vermögen zugerechnet.