Bafög - Aufstockung möglich?

6 Antworten

Durch das Jobcenter wirst du keine Aufstockung erhalten, da du über 25 bist und nicht mehr bei den bedürftigen Eltern wohnst, es könnte dann max.eine ALG - 2 Vorleistung geben, wenn das mit deinem Bafög - Antrag noch dauern würde, aber das würde per Erstattungsantrag vom Amt für Bafög - zurückgefordert und deine 350 € Schulgeld würden bei der Berechnung deines Bedarfs auch nicht berücksichtigt, sondern nur dein Bedarf der dir nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) zustehen würde.

Das wären dann bei angemessenen Kosten für die Warmmiete von angenommen 470 € + derzeit 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ( z.B. als Single ) ein Bedarf von angenommen 894 €.

Würdest du nebenbei arbeiten gehen, dann greift der § 11 b SGB - ll, dieser regelt die Freibeträge auf Erwerbseinkommen, du hättest dann vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 450 € Brutto wären das also 170 € an Freibetrag, würdest du diese 450 € ohne Abzüge aufs Konto bekommen, dann blieben nach theoretischem Abzug vom Nettoeinkommen noch 280 € anrechenbares Einkommen übrig, dass dann von deinem oben genannten Bedarf abgezogen würde.

Du hättest dann also mit diesen 170 € dann zumindest theoretisch mit den angenommenen min.894 € Bedarf dann um die 1064 €, nach Abzug von deinen 470 € Miete + 350 € Gebühr blieben dann um die 244 €.

Solltest du dann tatsächlich nur um die 680 € Bafög - bekommen, dann würdest du mit 450 € Brutto = Netto auf um die 1130 € kommen, da würde dann auf dein Bafög - auch nichts angerechnet, da blieben dir dann immerhin nach Abzug der min.820 € pro Monat noch um die 310 €.

Danke für die ausführliche Antwort.

Also im Prinzip, schauen die nur dass mein Regelbedarf gedeckt ist, was ja mit Bafög und Minijob wäre. Dass die Schule dann 350€ kostet wäre denen dann egal sozusagen? Mit 310€ wäre es ja dennoch extrem knapp, mehr als 450€ dürfte ich dann aber nicht verdienen richtig?

Und wie sieht das aus wenn man jetzt Bafög bekommt und keinen Minijob dann hätte, würddn die dann bis zum Regelbarf decken trotz Bafög? Weil man überall liest, sobald man Bafög bekommt ist man beim Amt nicht Leistungsberechtigt? Aber mein Grundbedarf wäre ja nicht gedeckt?

@AkrobatBerlin93

Dein Schulgeld interessiert nicht und wenn du keinen Job hast wäre das dein Problem, verdienst du mehr als laufend monatlich 450 € Brutto pro Monat wird es sicher zur Kürzung des Bafög - kommen.

Wenn du 25 oder älter bist, nicht mehr bei den bedürftigen Eltern im Haushalt lebst und Vollzeit deinem Studium oder deiner schulischen Ausbildung nachgehst, wirst du keine Aufstockung auf Dauer bekommen, selbst wenn du deinen Bedarf nach dem SGB - ll dann nicht decken kannst.

Sollte es etwas geben, dann wird das nach einer Härtefallregelung entschieden, dann würdest du aufstockende Leistungen auch nur in Form eines zinslosen Darlehens bekommen.

@isomatte

ok vielen Dank, die Info hilt mir weiter. Danke!

Kann man Bafög irgendwie aufstocken über das Jobcenter?

Nein.

Nicht böse sein, aber wenn du dir das nicht leisten kannst, musst du wohl was anderes studieren. Du wirst, wie jeder andere auch, mit diesem Geld auskommen müssen.

Es geht erstmal nur um die Möglichkeiten, abwägen was machbar ist. Ich würde sonst "Neben"beruflich eben etwas mehr arbeiten. Aber bisher fehlt mir in dem Dschungel der Durchblick.

Als allererstes - Du bist Ü25 und somit musst Du Dich selbst krankenversichern - sprich es werden ca. 90 Euro pro Monat fällig.

Während des Bafögbezuges kannst Du bis zu 450 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen.

Ansonsten - wie kommst Du auf 680 Euro für eine Schulische Ausbildung?

https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

ok danke erstmal das mit den 450€ ist ja schon mal positiv. Das wurde mir so ausgerechnet (elternunabhängig) und es wurden die Schulgebühren mit eingerechnet. Auf den Betrag ist die Berechnung dort gekommen :/

Hallo,

nein, geht nicht. Du zahlst Schulgeld, das ist deine freiwillige Entscheidung.

Du darfst mehr arbeiten und verdienen als andere ohne Schulgeld (um es zu kompensieren), aber ich schäte mal, dass Arbeiten nicht die Idee von "Aufsocken" war oder?

doch arbeiten wäre auch ok. nur verwirrt mich eben. dass in der berechnung steht, dass man nur 450€ dazu verdienen darf. aber wenn ich nur 450€ arbeiten würde, wäre das nicht ausreichend.

@AkrobatBerlin93

Musst du einfach bissle googeln.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Zahlt ihr an privaten Einrichtungen Schulgeld bzw. Studiengebühren, so könnt diese auf Antrag mit einem bis zu 260 Euro hohen monatlichen Härtefreibetrag berücksichtigt werden

Damit wären es 450€ + 260€ = 710€ monatlich anrechenfrei.

wenn die kosten der unterkunft angemessen sind, dann kannst du um den bedarf zu decken noch alg2 aufstocken. aber viel wird dabei auch nicht rumkommen.