Ist es legal auf dem Flohmarkt Messer zu verkaufen?

8 Antworten

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Liebe/r cubelikebmx,

gerade in Deutschland sind einige Krankheiten recht verbreitet. Dazu gehören folgende:

1.) Vorauseilender Gehorsam: - vermutlich weiß die Frau gar nicht genau, ob man auf dem Flohmarkt Messer verkaufen darf oder nicht (die MEisten wissen nach meiner persönlichen Erfahrung nicht bescheid) und da sie aus Funk und Fernsehen weiß, daß im Grunde schon eine Nagelschere als Waffe zu betrachten ist, sagt sie - natürlich in vollem Bewußtsein ihrer Vorbildfunktion für diese Nation - eben soetwas, weil es doch einfach nur gut und richtig sein kann. . . . . . und hier geht´s dann zur nächsten Volkskrankheit.

2.) Die Gutmenschenkrankheit: Es gibt Menschen, welche einzig und allein wissen, was gut und richtig ist, denen kann wirklich niemand etwas vormachen ( . . was ja auch gar nicht nötig ist . . . :-) . . . ). Will man wissen, wie diese Welt zu verbessern ist, braucht man nur die Gutmenschen fragen. Die Gutmenschen wissen unter Anderem, daß eigentlich alle Messer, die nicht unter ihrer persönlichen Kontrolle oder jedenfalls nicht unter ihrer persönlich gefühlten Kontrolle sind, irgendwie weg müssen, nicht sein dürfen, etc . . . . . ( Gefühle sind besonders hierbei von besonderem Gewicht, ganz gleich, wer sie denen eingetrichtert hat . . . . ). . . . und so kann die gute Frau nicht anders, als zu sagen " Nein, nein, nein, Du darfst keine Messer verkaufen". Außerdem darf sie, trendy wie sie ist ja auch nicht einfach wegschauen, wenn sich da "böse Geschichten" anbahnen. Damit kommen wir zur nächsten Krankheit, welche da lautet:

3.) In jedem "guten" Deutschen steckt auch ein Polizist: Eigentlich bedarf dies keiner näheren Erläuterung, aber nun denn. Ein Polizist vereint Etliches in einer Person. Er muß gehorchen, also Befehle ausführen - das heißt er kann eigentlich gar nichts dafür, daß er tut, was er tut - verantwortlich sind andere (da haben wir schon mal den routinemäßigen Gehorsam). Er ist ein guter Mensch, steht ein für Gesetz und Ordnung, also für das Gute, das heißt, er ist richtig. Im Auftrage des Guten ist er nicht nur legitimiert, sondern beauftragt, seine Nase in die Angelegenheiten anderer Leute zu stecken - er kann also aus seiner Natur heraus praktisch nicht falsch handeln ( . . keine Haarspaltereien bitte :-) ). Irgendwie ist ein Mensch ja auch seinem Gewissen verpflichtet . . . . . , also auch unter diesem Blickwinkel konnte die Frau zwangsläufig nur sagen: " Nein, nein, nein - Du darfst keine Messer verkaufen!"

. . . . . es ließe sich da leicht noch mehr auflisten, detailierter erläutern, nun ja . . . . .

Sicherlich kann der Marktveranstalter den Händlern so einiges untersagen. Bei den meisten gängigen Messern handelt es sich um erlaubnisfreie Ware.

Auf den Flohmärkten in meiner Gegend werden regelmäßig verschiedenste Messer feilgehalten. Die Polizisten gehen manchmal auch durch. Vor Jahren kam es einmal vor, daß sie einer Thailänderin den Stand geschlossen haben - die verkaufte allerdings Samuraischwerter und andere Waffen. Die Dame mußte zusammenpacken - verpfiffen übrigens von einem guten Menschen, der nicht weggeschaut hatte . . . . . . .

Es ist gut, daß Du vorsichtig bist. Ein generelles Verbot, die Veräußerung von Messern auf Flohmärkten betreffend, ist mir unbekannt. Frag doch einfach den jeweiligen Marktveranstalter und sage ihm doch einfach, welcher Art Deine Messer sind. Sagen andere Leute soetwas noch mal zu Dir, dann frag´doch einfach mal genau nach, wo die Information genau herstammt. Meistens kommt da nix Gescheites. Neulich war bei uns Flohmarkt und da war ein großer Stand mit Militärliteratur und Messern (überwiegend Taschenmesser). Der Händler ist ein Bekannter von mir - Flohmarkt-Profi-Händler!

Laß´Dich nicht zu leicht einschüchtern. Ich wünsche Dir gute Geschäfte.

Der Verkauf von Waffen ist auf derartigen Märkten verboten. Normale Klappmesser sind keine Waffen, also ist der Verkauf grundsätzlich nicht verboten.

Bei so einer Sache würde ich lieber nicht hier fragen sondern bei den zuständigen Behörden, denn wenn du hier Falschinformationen erhälst kannst du später sehr großen Ärger kriegen.

Aber soweit ich weiß werden solche Sachen schon von der Seite der Flohmarkt Betreibern verboten, weswegen sich der Frage ob es legal ist dann gar nicht mehr stellt.

wie schon gesagt wurde, dürfen Butterfly, Spring, Fall und Einhandmesser nicht veräussert werden, da sie unter das neue Waffengesetz fallen. Feststehende Messer mit oder ohne Scheide(Hülle) dürfen verkauft und gekauft werden, allerdings nicht mitgeführt werden. Der Verkäufer (Flohmarkthändler) muss die Messer unter Verschluss halten und nach dem Verkauf so verpacken (hier gilt die 3 Sekunden Regelung) also das der Käufer das Messer nicht innerhalb der 3 Sekunden griffbereit nutzen kann. Taschenmesser im allgemeinen mit einer Klingenlänge von bis zu 8 cm (früher Handbreite) und mit 2 Händen zu öffnen sind, bleiben frei für den verkauf.....Quelle Ordnungsamtmitarbeiter, der die Flohmarkthändler in unregelmäßigen Abständen kontrolliert.

Messer darf man nur auf dem Flohmarkt verkaufen, wenn ihre Klingenlängen unter einer bestimmten Maximallängen sind! Weiter dürfen sie nicht offen und für jeden greifbar herumliegen!

Aber dein beschriebenes Messer hört sich für mich nach einem gewöhnlichem Küchenmesser an, sondern eher nach so einem Messer, dessen Klinge aus dem Griff heraus schießt! -> Diese Messer sind meines Wissens nach generell verboten! -> Aber das weiß ich nicht genau, ist nur eine Vermutung!

Ne, is kein Spring- oder Butterfliemesser. Nur ein normales Klapp- Jagdmesser.

Aber dein beschriebenes Messer hört sich für mich (nicht?) nach einem gewöhnlichem Küchenmesser an, sondern eher nach so einem Messer, dessen Klinge aus dem Griff heraus schießt!

Bisschen viel Fantasie, finde ich. Das hört sich eher nach einem ganz gewöhnlichen (feststellbaren) Klappmesser an Zitat;

Messer ... die ca. 8cm lang sind und beim aufklappen feststehend bleibt