Dienstwagen 1% Regelung trotzdem hohe Eigenbeteiligung an Sprit und Versicherung?

3 Antworten

Bei der 1% Reglung sind alle Kosten abgedeckt und laufen als Betriebskosten.

Dir wird jährlich 1% des Listenpreises eines Neuwagens als Lohn angerechnet.

Dein Arbeitgeber kann die kompl. Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Verlangt er von dir diese Abgaben, so muss er diese als Einkünfte verbuchen.

Es ist schon unüblich so zu verfahren.

Jetzt wurde mir aber auch gesagt das ich die Ausgaben für Benzin etc. wieder über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder reinholen kann. 

Steuerberater sagt aber geht nicht weil 1% da reagiert das Finanzamt sauer und zerpflückt einen noch mehr. Aussage ist von 3 unterschiedlichen Steuerberatern. Also bleibt mir nichts anderes übrig als Hinzunehmen Richtig ?

@Michaelmartinj

Das ist korrekt, zurückholen kannst Du da nichts. Ich würde das nicht hinnehmen, sondern nachverhandeln!

Ganz ehrlich: da hast Du schlecht verhandelt... ich habe schon von solchen Regelungen wie bei Dir gehört, allerdings halte ich das von Deinem AG auch für etwas ungeschickt, denn ein Dienstwagen sollte ja auch als echte Gehaltskomponente motivierend wirken und eine "Belohnung" sein.

Ich habe meinen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bezahle nur die 1% (+0,03 %/km Entfernung Büro-Zuhause).

Da habe ich alles drin: privaten Sprit (inkl. Urlaubsreisen), Waschanlage,  Reparaturen, Räder, Reifen, Parken usw. - zahlt alles die Firma.

Das Ding ist : Vorstellungsgespräch gesagt wie es Aktuell ist : Antwort : Ja alles bei uns genau gleich.

Vertrag + KFZ Überlassungsvertrag erst 4 WOCHEN ! nach dem ich schon Dort gearbeitet habe bekommen weil er mir bis dato vorenthalten wurde (bei meinen Kollegen/Vorgängern) das selbe.

Ich sehe schon ich habe hier ganz klar in die Sch .... gegriffen und einfach Pech gehabt. Man war hier eben doch Blauäugig .... Nachverhandeln ist hier in dem Konzern leider nicht möglich.

Danke dir.

@Michaelmartinj

Tut mir leid für Dich. Und Dein AG ist einfach nur dumm, dass er sich mit solchem Pipifax die Mitarbeiter verärgert.

Da kann man doch nur die Konsequenz ziehen, und sich einen neuen Job suchen...

Gruß, WW, der gerade mal wieder die Vorteile des Firmenwagens voll ausgekostet hat: ein Satz Winterräder, 1600,- Euro - "Genuss ohne Reue".

Die Sache ist absolut rechtens und keineswegs unüblich- unüblich erscheint mir höchstens, dass du verschiedene Kostenbeteiligungen leistest - ein pauschaler Betrag als Eigenleistung wäre für alle einfacher. Am einfachsten ist es, wenn dein Arbeitgeber die privaten Zahlungen jeden Monat auf den steuerpflichtigen Nutzungswert anrechnet. Ansonsten hast du schlichteg Anspruch darauf, dies im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung zu machen- ob das das Finanzamt nun gerne sieht oder nicht, der gesetzliche Anspruch darauf besteht.