Ist die Telekom-Melodie geschützt?
Es ist ja bekannt, dass wenn man aus einem Song etwas kopiert, ist es bis 3 Noten noch kein Plagiat. Zwar besteht der Telekom-Jingle aus 5 aufeinanderfolgenden Tönen, allerdings sind es ja nur zwei Tonhöhen insgesamt (c-c-c-e-c). Dürfte man also diesen Jingle kopieren, weil es weniger als 3 Noten sind oder nicht weil entweder der Wiedererkennuingswert zu groß ist oder weil es ja eigentlich fünf Töne sind?
Was würde passieren, wenn ich ihn transponieren würde, also zum beispiel nach e-e-e-gis-e?
3 Antworten
Der Jingle ist nicht nur durch das Urheberrecht sondern hier auch durch das Markenrecht geschützt. Da gibt es kaum Einschränkungen und Du müsstest das dann gerichtlich feststellen lassen ob dieser Markenschutz berechtigt ist. Siehe der Ral-Farbton, den sich die Telekom als Farbmarke hat eintragen lassen.
huhu,
ja, es scheint eine Frage des Markenschutzes zu sein. Transponieren nützt nichts. Ich würde was eigenes komponieren
Hier dürfte es weniger um die Frage des Plagiates gehen, sondern um den Markenschutz.