Urheberrecht beim Übersetzen eines Musiktitels?

2 Antworten

Wenn der Urheber des zu übersetzenden Werkes schon über 70 Jahre tot ist, greift UrhG § 64 Allgemeines in Verbindung mit UrhG § 69 Berechnung der Fristen.

Wenn nicht, greift UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen, aber auch die Vertragspartner des Urhebers (Musikverlag? Plattenfirma?) im Sinne von UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten müssen gegebenenfalls um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten für dich gebeten werden (falls diese überhaupt das Recht dazu haben, was aber in der Regel der Fall ist).

Wie ich hörte, hat der Urheber Bob Dylan alle Übersetzungs-Wünsche für seine Werke eigenhändig geprüft (anhand von Rück-Übersetzungen), bevor es zu einer § 31 Einräumung von Nutzungsrechten gekommen ist.

Ich habe das allerdings noch nie gemacht. Aber ich bin auch kein Literaturnobelpreisträger. Und wie wir wissen, sind manche Urheber pingeliger als andere ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Du brauchst die Erlaubnis bez. Lizens des Urhebers. Wenn du die hast, ist allerdings wiederum deine Übersetzung geschützt, sofern sie als ausreichende eigene Leistung gewertet wird.(§ 3 UrhG)