Bachelorarbeit urheberrechtlich geschützte Literatur verwenden?

3 Antworten

Natürlich darfst Du zitieren (direkt oder indirekt), sofern Du die entsprechenden Quellen regelkonform angibst.

Alle Bücher sind übrigens urheberrechtlich geschützt - zumindest in Deutschland kann man das Urheberrecht nämlich nicht abtreten.

In den beiden Büchern steht explizit "Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen und Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. ::" deswegen hat es mich irritiert. In andern Büchern steht sowas nicht.

@Oezge123

Das muss da auch nicht stehen, weil das ohnehin schon klar ist. Das Zitieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten ist aber innerhalb der engen Grenzen der Urheberrechts abgedeckt.

Nahezu alle Bücher sind urheberrechtlich geschützt, außer der Autor ist schon seit 70 Jahren gestorben. Wären solche Zitate und Quellen aus solchen Büchern verboten, gäbe es keinerlei wissenschaftlichen Arbeiten.

Durch §51 UrhG wird das Zitieren urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Diese Norm, die eine Schranke des Urheberrechts darstellt, ist besonders wichtig, denn ohne diese Norm wäre es unmöglich, sich mit urheberrechtlich geschützten Werken konkret auseinander zu setzen: Sei es in Form einer wissenschaftlichen Begutachtung, Satire oder schlicht plumpen Polemik

(https://www.ferner-alsdorf.de/it-recht/urheberrecht__urheberrecht-das-zitatrecht-nach-%C2%A751-urhg-zitierfreiheit-zitatzweck-rechtsanwalt__rechtsanwalt-alsdorf__8410/)

Lernt man sowas nicht in der 7. Klasse??