Wann ist etwas in der kunst ein plagiat?

3 Antworten

Hallo,

wenn Du im Bereich Kunst ein Unikat erstellst, (ein Gemälde z.B.) und zitierst ein anderes Kunstwerk in der Art, dass Du den Stil bei der Darstellung zitierst, wäre das meines Erachtens im Rahmen. Ich wäre aber vorsichtig, wenn ich einen Stil verwende, der z.B. im Comic oder Manga Bereich verwendet wird und dort eine Art Markenzeichen ist.

Einen Hintergrund 1 zu 1 zu übernehmen finde ich nicht in Ordnung - wenn Du aber z.B. ein Gemälde von Leonardo auf diese Weise zitierst, wäre das okay, da der Künstler bereits seit langem verstorben ist.

Weiteres kann man erst beurteilen, wenn Du Dein Vorhaben genauer schilderst.

LG

Jo

Paddington4 
Fragesteller
 19.05.2021, 16:15
  1. Ich sehe immer mehr auf social media diese trends im denen sich leute selbst in scenen aus animierten filmen zeichen, z.B. disney, ghibli,.... Dabei bleibt dann der Hintergrund komplett gleich aber die haben sich halt selber reingezeichnet. Da frag ich mich ob das ein plagiat ist oder ob es vielleicht dann nur eines wäre wenn es verkauft werden würde?
  2. Es gibt aber auch viele social media künstler die character in ihrem eigenen stil zeichnen und dann produkte verkaufen. Also pokemon, disney, ghibli,... character dann als sticker oder keychains. Da würde es mich auch interessieren ob das Plagiate sind, weil es ja eigentlich in eienm anderen stil gezeichnet wird aber halt kein eigener character ist?
JoSiemens  19.05.2021, 17:30
@Paddington4

Wenn der Hintergrund kopiert ist, käme es darauf an, für wie bestimmend für das Werk ein Richter dies einschätzen würde. Disney z.B. ist dafür bekannt, Copyrightsverletzungen zu verfolgen - daher würde ich eine solche Vorgehensweise nicht empfehlen.

Wenn man hingegen im "Disney" Stil einen eigenen Charakter entwirft, gehe ich davon aus, dass ein Richter dies nicht als Copyrightverletzung werten wird. Zum einen kann man den Disney Stil als Genre prägend ansehen, zum anderen ist es schwer, einen Stil als Marke schützen zu lassen. Ich denke, das wird nicht klappen.

Paddington4 
Fragesteller
 19.05.2021, 18:34
@JoSiemens

nur mal nebenbei danke fürs ganze detailiert antworten, ich wertschätzen das gerade sehr!

wie ist das denn mit den kleinen Businesses auf etsy. Die dann einen disney character im eigenen stil malen und dann verkaufen?

Für die Nutzung reiner § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen fremder geschützter Werke benötigt man die Zustimmung des Urhebers oder von dessen Vertragspartner. Ohne geht es, wenn UrhG § 24 Freie Benutzung greift. Zum Unterschied lese man etwa Was ist eine freie Benutzung?

Dort wird etwa deutlich, dass bei einer Satire oder bei einer Parodie etwas näher am Original gearbeitet werden muss und daher auch darf, damit das Publikum erkennen kann, was veralbert werden soll. Dazu mal aus einem Urteil des BGH, zitiert nach dieser lesenswerten Website:

"Auch bei einer weitgehenden Übernahme der Formgestaltung eines geschützten älteren Werkes ist eine freie Benutzung nicht ausgeschlossen, und dies nicht nur dann, wenn sich das neue Werk – wie etwa bei einer Parodie – mit dem älteren Werk auseinandersetzt. In solchen Fällen ist aber das Vorliegen einer freien Benutzung nach einem strengen Maßstab zu beurteilen. Die Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, ist vom Standpunkt eines Betrachters aus zu beurteilen, der das benutzte Werk kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt"

Solche parodistischen Ziele sind in deinen Beispielen allerdings nicht zu erkennen. Auch wird der Hintergrund nicht als Inspiration verwendet, um ein im Wesentlichen neues eigenes Werk zu schaffen auf der Basis des alten Werkes, was für eine freie Benutzung sprechen könnte,

vielmehr wird das alte geschützte Werk einfach ausgenutzt, um von dessen Bekanntheit und von dessen Beliebtheit zu profitieren. Hierzu wäre wohl eher eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bei den Rechte-Inhabern zu erbitten.

Nun zum Sachverhalt, dass

viele social media künstler die character in ihrem eigenen stil zeichnen und dann produkte verkaufen. Also pokemon, disney, ghibli,

Hierzu ist anzumerken: Geschützt ist nicht nur die Darstellung einer Figur, eines "Charakters", einer "Comic-Persönlichkeit" durch den Comic-Zeichner, wie er sie in einer bestimmten Szene gezeichnet hat, also etwa "Mickey Mouse, wie er mit Minnie Mouse tanzt",

sondern auch die gesamte "Comic-Persönlichkeit", auch in anderen, neuen Szenen und auch in anderen, neuen Stilen. Dazu die Anwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner über das Urteil des BGH:

In seiner Entscheidung hat der BGH zwar bestätigt, dass die Hauptgestalten Asterix und Obelix urheberrechtlichen Schutz genießen, der sich nicht auf den Schutz konkreter zeichnerischer Darstellungen in verschiedenen Körperhaltungen mit der jeweils gleichbleibenden und das Äußere in schöpferischer Weise prägenden Kostümierung und Haartracht beschränke. Die Gestalten von Atrerix und Obelix seien durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale, Eigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen zu besonders ausgeprägten Comic-Persönlichkeiten geformt und träten in den Geschichten dementsprechend jeweils in charakteristischer Weise auf.

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine Anlehung an das Original wäre sicherlich zulässig, so a la "habe mich von..... inspirieren lassen".

Aber identische Teile übernehmen, da fände ich es schon plagiatsverdächtig. Kommt halt auf die Definition von Plagiat an.

Überzogenes Beispiel: Armbanduhren für 25 Euro, die offensichtlich den Originalen (für 5000 oder 8000 Euro) gleichen.