Wird die Menschenwürde bei Elitepartner verletzt?

11 Antworten

Das sind private Foren, die koennen nach Gutsherrenart ihre Regeln erstellen, bzw. User selektieren. Dein Beispiel mit dem akademischen Grad, zeigt doch, sie wollen nur exklusive User auf ihrer Plattform sehen, um den Kreis klein und interessant zu halten.Somit bist du nicht ausgeschlossen worden, nur durch den Rost gefallen.

Es ist wie mit den Eliteschulen, jeder der halbwegs die Voraussetzungen hat, koennte sich bewerben, allerdings wer nicht bezahlen kann, bleibt draussen.

Rechtlich ist da nichts zu machen, es ist sogar anerkannt, wenn du arm bist, musst du frueher sterben.

Das mag man nicht fuer richtig finden, allerdings die Gesellschaftsordnung hat so ihre besonderen Kriterien.

nur weil es rechtlich legitim ist, muss es nicht konform mit unseren Werten sein. Wenn zynische Seiten wie Elitepartner das Gesetz zur Nutze macht, muss es nicht im Einklang mit Offenheit, Aktzeptanz und Gleichberechtigung sein.

Wie gesagt, ist nur eine jurischte Rechtsüberlegung. Wird die Würde zum Objekt gemacht?

Da gab es 2005 einen Fall. Im Film Terror wurde es z.B. gezeigt, wie die Würde zum Objekt gemacht wurde.

@HansPetersWurst

Das kann dir nicht gefallen, dafuer habe ich volles Verstaendnis, nur aendern kannst du es nicht.

In der Schweiz damals, wenn der Schah Reza Phalavi aus dem Iran Urlaub machte, da durfte noch nicht einmal der Playboy G. Sachs sich frei bewegen.

Somit wurde hier Adel vor Geld selektiert und nur G, Sachs hatte das gestoert.

Ich sehe das schon als Diskriminierung an. Ganz klar. Ebenso deren Werbung, "Singles mit Niveau"....was ja genau genommen eben bedeutet, dass nur Akademiker Niveau besitzen und andere Menschen eben nicht. Da hilft nur eins....die Plattform meiden, sich solidarisieren und hoffen, dass sowas eben pleite geht ;)

Das ist aber nur negative Reklame. Jeder kann seine Klientel begrenzen wie er will.

Aber wie sieht es mit beruflichen Vorraussetzungen aus? Die Seite Elitepartner sperrt Accounts -die nach ihren ermessen keine Kriterien erfüllen. Ich wurde gesperrt, weil ich kein akademischen Titel besitze. Sondern nur eine abgeschlossene Ausbildung habe. Man schließt Personen aus. Ist das eine Verletzung der Würde?

Nein.

Sprache ist nicht deine Stärke. Was für eine eloquente Ausführung!

@HansPetersWurst

Du wolltest eine Antwort. Du hast eine bekommen.

Elitepartner ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Sie dürfen ihre Dienstleistung verkaufen an wen sie wollen oder eben auch nicht. Wenn du nicht zu ihrer Zielgruppe gehörst, müssen sie dir auch ihre Dienste nicht verkaufen.

Laut Werbung richtet sich Elitepartner an Akademiker und Singles mit Niveau. Wenn du kein Akademiker bist, hattest du wohl auch nicht genug Niveau um da trotzdem mit zu machen.

Genau. Darum geht es ja. Man quantifiziert die Würde zum Objekt. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

@HansPetersWurst

Das mit der Würde gilt nur für den Staat aber nicht für die Privatwirtschaft.

@HansPetersWurst
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Niemand zwingt dich, deine Würde in diesen Ring zu werfen. Wenn du das tust, und die dabei Schaden nimmt, dann ist das allein dein Problem. Es geht hier nicht um Notwendigkeiten sondern um das, was du selbst dir ausgesucht hast.

@FresherKnilch
Es geht hier nicht um Notwendigkeiten sondern um das, was du selbst dir ausgesucht hast.

Was sind Notwendigkeiten? Die Regeln für die Teilhabe wurde vom Betreiber ausgesucht. Das wäre doch Diskriminierung, wenn der Betreiber sein Hausrecht ausnutzt und sagt "alle Türken sind verboten hier". Das wäre eine Verletzung der Würde.

@HansPetersWurst

Um genauer sagen. Das ist ja nicht konform mit unseren demokratischen Werten.

@JayCeD

Ich kopiere mal die Antwort hier. Da auch hier wieder einmal auf das Hausrecht berufen wird.

Das wäre doch Diskriminierung, wenn der Betreiber sein Hausrecht ausnutzt und sagt "alle Türken sind hier verboten". Das ist ja nicht konform mit unserem demokratischen Werten.

@HansPetersWurst
Was sind Notwendigkeiten?

Na zum Beispiel Arbeiten gehen zu müssen, um was zu beißen zu haben. Oder medizinische Versorgung.

Bei Elitepartner gutgläubige Damen abzunudeln gehört nicht zu den Notwendigkeiten.

Das wäre doch Diskriminierung, wenn der Betreiber sein Hausrecht ausnutzt und sagt "alle Türken sind verboten hier"

Klar, es wäre vorallem rassistisch, und gegen eine solche Äußerung kann man unter Umständen auch rechtlich vorgehen. Aber in seinem privaten Umfeld darf er dich auch ohne Begründung von der Gästeliste nehmen.

@FresherKnilch

Deine Aussage ist nicht rassistisch, aber mit vielen Vorurteilen, Diskriminierung und vor allem wilde Spekulationen. Du gehst davon aus, dass man Frauen "abnuddelt". Wer sagt, dass Menschen mit einem akademischen Grad keine Frauen "abnuddeln und deren Leichtgläubigkeit ausnutzen? Das zeigt, das du viele Vorurteile hast.

Hier gilt die Unschuldsvermutung. Unreiche Menschen sollten keine Vorwürfe gemacht werden.

@HansPetersWurst
aber mit vielen Vorurteilen, Diskriminierung und vor allem wilde Spekulationen.

Das ist genau das, worüber sich weibliche Elitepartner-Kundinnen hier auf der Plattform regelmäßig beschweren. Eine Partnerschaft finden die Wenigsten, sexuelle Offerten, mit Lügen über eine gemeinsame Zukunft verschönert, erhalten Sie Alle.

Mag sein, dass ich dir damit Unrecht tue, nimm bitte diesbezüglich meine Entschuldigung an. Am Sachverhalt ändert es hingegen nichts. Eine Partnervermittlung ist keine Lebensnotwendigkeit, und unterliegt, privatwirtschaftlich organisiert, dem Hausrecht.

Wer sagt, dass Menschen mit einem akademischen Grad keine Frauen "abnuddeln und deren Leichtgläubigkeit ausnutzt?

Doch, eben genau das tun Sie, auf der Plattform Elitepartner. Im Gegenteil wollte ich also darlegen, dass ein fehlender akademischer Titel nicht zwangsläufig ein divergierendes Verhalten mit sich bringt.

Das zeigt, das du viele Vorurteile hast.

Nein, das zeigt, dass du alles so auslegst, als wolle man dir irgendwie am Leder flicken. Ich bin doch selbst kein Akademiker.

@HansPetersWurst

Man tastet deine Würde auch nicht an/diskremniert dich, man grenz lediglich die Zielgruppe ein. Es ist ja auch keine Diskremnierung, dass Kinder keinen Alkohol trinken dürfen

@Rizereax

Du vergleichst ernshaft den Alkoholverbot und die berufliche Diskriminierung? Der Verbot von Alkohol dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Ja, dieses Eingrenzen muss auch konform sein. Wenn dieses "Eingrenzen" die Würde des Menschen antastet, dann ist es fraglich. Die Würde des Menschen ist unantastbar(Artikel 1 GG).

Hi.

Die erstgenannten Diskriminierungen fallen unter das AGG, das durchaus Relevanz im Privatrecht entfaltet, vgl. § 1 AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/1.html).

Die Ungleichbehandlung nach diesen Kriterien, z.B. der Zugang sind nicht zulässig. Mögliche Ausnahmen stehen auch im AGG. Was den Berufsabschluss angeht, so ist da durchaus eine "Diskriminierung" zulässig.

Was nun Elitepartner im Besonderen angeht, in den AGB finden sich keine der von dir genannten Einschränkungen zum Vertragsschluss. Wenn ich die - für mich nervige - Werbung auch richtig im Kopf habe, sagen sie:

"Für Akademiker und Singles mit Niveau."

+++

Was ich ganz witzig in den AGB finde sind die Ausführungen zur Haftung, hier geben sie explizit an nicht für falsche Infos/Profile etc. zu haften. Und aus Ashley Madison haben sie wohl auch gelernt:

Zudem haftet ElitePartner nicht für den Fall, dass Dritte sich unbefugt Kenntnis der persönlichen Daten eines Kunden verschaffen (z.B. durch einen „Hackerangriff“).

Hallo, unter welche Punkte in § 2 AGG sind denn Foren wie das vom Fragesteller genannte Forum oder auch andere Foren, die sich beispielsweise an bestimmte Altersgruppen wie Senioren o.ä. einzuordnen;

@Bergfex49

Du hast vielleicht falsch gelesen, ich habe den § 1 AGG zitiert, ist auch verlinkt. Dort steht auch genau was das Ziel des Gesetzes (AGG) ist, eigentlich ziemlich einfach zu verstehen. Es geht auch einzig darum, das der Fagesteller im kurzen Überblick sieht welche Benachteiligungen problematisch/nicht erlaubt sind.

Nochmal der Satz:

Die erstgenannten Diskriminierungen fallen unter das AGG, das durchaus Relevanz im Privatrecht entfaltet, vgl. § 1 AGG ( https://dejure.org/gesetze/AGG/1.html).
@jurimausi

Hallo und danke für deine Antwort, ich hab den verlinkten Gesetzestext schon gelesen; ich fragte nach der Einordnung nach § 2 AGG, weil ich mit Freunden ein kleines aber feines Forum betreibe, das sich nur an eine spezielle Altersgruppe richtet; meinst du, dass ich gegen das AGG verstosse, wenn ich da Nutzer, die diese altersbeschränkung nicht erfülle, als Admin nicht zulasse?

@Bergfex49

§ 2 AGG ist dabei mehr oder weniger irrelevant.

weil ich mit Freunden ein kleines aber feines Forum betreibe, das sich nur an eine spezielle Altersgruppe richtet; meinst du, dass ich gegen das AGG verstosse, wenn ich da Nutzer, die diese altersbeschränkung nicht erfülle, als Admin nicht zulasse?

Kommt drauf an. Nehmen wir mal als plastisches Beispiel Seiten/Foren auf denen Inhalte angezeigt werden, die dem Jugendschutz unterliegen. Dann ist selbstverständlich eine "Diskriminierung" anhand des Alters nötig. Der Jugendschutz ist damit Lex specialis. Andere Wendung, du schreibst mit Freunden. Das kann bedeuten, dass eben nicht jeder so zugelassen ist. Nun muss man verstehen wieso das AGG und das steht nicht in § 2 AGG sondern in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html#Abs1:Nr1) Es muss sich um ein sog. Massengeschäft handeln. Bei dem Datingforum ist das ohne Zweifel der Fall, in deinem Fall bedarf das genauerer Prüfung, ist es für Freunde, dann selbstverständlich nicht, vgl. § 19 Abs. 5 Satz 1 AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/19.html#Abs5:S1).

Gerade beim Alter gibt es einiges an Spezialvorschriften oder Wendungen durch die Thematik.

meinst du, dass ich gegen das AGG verstosse, wenn ich da Nutzer, die diese altersbeschränkung nicht erfülle, als Admin nicht zulasse?

Wie genannt, nicht zwangsläufig, aber durchaus möglich wenn es keinen zulässigen Grund, vgl. z.B. § 20 AGG (https://dejure.org/gesetze/AGG/20.html)für die Diskriminierung gibt und das AGG anwendbar ist (Massengeschäft).

@jurimausi

danke für die Antwort (nur informationshalber: bei unserem Forum geht es nicht um Jugendschutz, sondern um Unternehmungen, die sich aus meinem Nick erahnen lassen)

@Bergfex49

Ich kann keine rechtssichere Antwort geben ohne das Forum etc. genau angesehen zu haben. Mal von den weiteren Problemen abgesehen. Du solltest das also mit einer gewissen Skepsis betrachten, bzw. nun keine finanziellen oder ähnliche Dinge auf diese Antwort stützen. Jura kann sich im Details komplett in der Bewertung ändern.

So wie sich mir euer Forum darstellt, habt ihr einen guten Grund und die persönliche Nähe zu euren Mitgliedern (was schon die Unternehmungen zeigen), dass dort die Altersgrenze durchaus in Ordnung ist. Das heißt das AGG keine Anwendung findet. Ich bin mir im Grunde auch ziemlich sicher das es so ist. :) Nimmt man nun z.B. in den Bergen klettern, dann lässt sich die Altersgrenze für eine Vielzahl schon erklären, dass die Sicherheit "Instruktionen etc." gewährleistet ist, da es nicht ganz ohne Risiko ist.

Respekt. Selten so eine genaue Antwort gelesen.