Ist man verpflichtet mit Inkassounternehmen zu kommunizieren?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum nicht die unstrittige hauptforderung unverzüglich unangekündigt an den Ursprungsgläubiger direkt aufs Konto überweisen und gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen ? Bin mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren Schläft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen wg der gebühren ein

du hast die forderungen ganz schön schleifen lassen.... wenn die forderung gegen dich beim inkassodienst gelandet ist bekommst du sicherlich post von denen. da können schnell ein paar hundert euro mehr gebühren entstehen. die zögern bei der eintreibung nicht und gehen auch über gerichtliche wege... solltest auf jeden fall schnell begleichen

Natürlich Dein Gläubiger hat dieses Unternehmen beauftragt seine Forderungen einzuziehen.

Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung dazu, aber um weitere Kosten zu vermeiden, solltest Du Dich mit denen in Verbindung setzen. Allerdings hat ein Inkassounternehmen lediglich eine Verwaltungsfunktion. Gerichtliche Schritte kann nur ein Rechtsanwalt oder der Gläubiger selbst unternehmen. Die Inkassogebühren sind auch nicht erstattungsfähig. Man muss nur hart genug bleiben und sich nicht von Standarddrohschreiben einschüchtern lassen.

Wenn die Forderung berechtigt ist, solltest du das machen. Im Zweifelsfall kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wenn du da nicht kommunizierst - Einspruch einhebst - dann gilt die Forderung als berechtigt.

Wegen was sollte er kommen wenn die HF beglichen ist ? Der Gerichtsvollzieher kommt erst bei titulierten Geschichten . Dann lohnt sich auch kein Einspruch mehr ;)