Ist ein Inkassodienst verpflichtet, einem vermeintlichen Schuldner detaillierte Auskunft über die gestellte Forderung zu erteilen?

5 Antworten

eines Versandhauses

Otto nehme ich an. EOS gehört zum Konzern.

andernfalls würde man Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Das kann nur der Gerichtsvollzieher bei Vorliegen eines Titels.

Müssen diese Inkassobüros überhaupt Auskunft über die gestellten Forderungen geben

§ 11a Abs. 1 RDG.

Du kannst dich natürlich ans Amtsgericht wenden und dort fragen. Wenn es einen Vollstreckungsbescheid gab, so gibt es hierzu auch eine Zustellungsurkunde.

Angenommen, die Tage steht tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür: Muss er beweisen dass die Forderung berechtigt ist oder muss ich beweisen dass die Forderung unberechtigt ist?

Ein GV kommt nur, wenn es einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gibt.  In dem Fall solltest du dir anwaltliche Hilfe suchen. Wenn der MB und VB nicht korrekt zugestellt wurden, gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO).

Ergänzung hierzu:

Du hast folgenden Anspruch gegenüber dem Inkasso:

* Vorlage einer Vollmacht im Original

* Vorlage einer detaillierten Forderungsaufstellung im Detail

* Vorlage einer Titel-Kopie

Sobald du die Titel-Kopie erhältst, beginnen die 14 Tage Frist. Dann muss es also schnell gehen. Du brauchst dann einen guten Grund (habe da nicht gewohnt) und einen Beweis für den Grund (Einwohnermeldeauskunft). Du schreibst dann an das Gericht, das den Titel ausgestellt hat, dass du Einspruch einlegst wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragst. Dazu die Meldeauskunft als Beweis legen.

Ob du dazu einen Anwalt hinzuziehst oder es selbst machst, ist deine Entscheidung.

Parallel dazu würde ich, wenn du dir sicher bist nicht bestellt zu haben, schon heute zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs gegen unbekannt erstatten. Offenbar gibt es seitens Inkasso entweder eine absichtliche "Personenverwechslung", um dir die Schuld eines nicht auffindbaren Menschen anzuhängen oder jemand hat deine Daten missbraucht bei Bestellung.

Das klingt ganz erheblich nach Fake, die müssen selbstverständlich konkret die Forderung nachweisen. Reagieren musst Du nur, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und das zurückweisen.

Wenn nur so ein offenkundig unbegründetes Schreiben kommt, musst Du nichts tun. Wenn Du natürlich was mal dort bestellt hast, würde ich direkt beim Versandhaus nachfragen, ob eine Zahlung nicht richtig zugeordnet wurde und deshalb irrtümlich eine offene Forderung besteht.

Danke. 

Ich habe definitiv noch nie bei dem besagten Versandhaus bestellt. Deswegen sollen die mir erstmal belegen, welche Forderung da angeblich vorliegen soll. 

Abwarten und Tee trinken :-)

Das klingt ganz erheblich nach Fake, die müssen selbstverständlich konkret die Forderung nachweisen.

Wenn es keinen VB gäbe.

Reagieren musst Du nur, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt und das zurückweisen.

Das ist alles (angeblich) ja schon passiert. Daher wird nichts mehr kommen, bestenfalls wird nun als nächstes ein GV auftauchen zur Pfändung, wenn man sich nicht drum kümmert.

@mepeisen

Ich habe keinen Einspruch gegen einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid eingelegt, weil ich schlicht und einfach keinen erhalten habe. 

Möglicherweise werde ich mich mal mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen um herauszufinden was es mit diesem Aktenzeichen auf sich hat. 

@snatchington

Zunächst mal gilt von Amts wegen die Annahme, dass erfolgreich zugestellt wurde. Ansonsten gäbe es keinen Vollstreckungsbescheid. Das heißt: Du bist in der Beweislast, dass es diese erfolgreiche Zustellung nie gab. Idealerweise hast du schlichtweg zu dem Zeitpunkt des Titels nicht (mehr) dort gewohnt. Details habe ich oben bei Kevins Antwort beschrieben.

Wenn du genau diesen formalen Angriffspunkt gegen den Titel hast (falsche Adresse), dann kann man auch einen Anwalt hinzuziehen bzw. dann ist es erfolgversprechend.

Bei 3. geht es nicht so schnell, wenn du nichts gekauft hast, dann lass dir das nicht gefallen und hol dir Rechtliche Hilfe

Sofort Widerspruch einlegen. Natürlich muss die Forderung detailliert Nachgewiesen werden. Mit Artikel,Bestellung,Lieferschein,Rechnung, und allem was dazu gehört. Allein um auszuschließen das jemand anders auf deinen Namen bestellt hat.Sollten sie das nicht können oder wollen, lass sie vor Gericht gehen. Wenn es Faker sind, werden die sich ganz schwer hüten. Solltest du doch Post vom Gericht bekommen ist es ganz wichtig dort auch umgehend Widerspruch einzulegen, und zu begründen. Spätestens wenn das Gericht die Sache prüft , wird sich rausstellen was da Sache ist .

Natürlich muss die Forderung detailliert Nachgewiesen werden

Natürlich muss sie das grundsätzlich nicht (mehr). Du liegst falsch. Wenn es bereits einen Vollstreckungsbescheid gibt, muss nur dieser vorliegen. Restliche Unterlagen braucht es nicht mehr und einen Rechtsanspruch darauf, dass die vorgelegt werden, gibt es genauso wenig.

Sollten sie das nicht können oder wollen, lass sie vor Gericht gehen.

Nein, wenn es einen VB gibt, werden sie weder klagen noch sonst wie "vor Gericht gehen". Ganz einfach weil sie das nicht mehr brauchen. Sie können nun bereits Pfändungen einleiten.

Die sind dazu verpflichtet alles über die Forderung mitzuteilen !!!!

Nein, sind sie nicht.

@mepeisen

Ah watt :D ...jeder der eine Forderung geltend machen will muß Auskunft über die Forderung machen. Wo kämen wir sonst hin ? :D

@schalkeattacke

Die Auskunft in diesem Fall "Es gibt einen Titel, dem nicht widersprochen wurde." Mehr Auskunft gibt es nicht, mehr Auskunft braucht es nicht. Was das für Güter waren, interessiert niemanden. Zumindest solange der Titel gültig bleibt.

Das hat seinen tieferen Sinn. Titel bleiben 30 Jahre gültig und wenn man Vollstreckungen versucht, sogar theoretisch ewig. Aber vertragsunterlagen werden nicht einmal ansatzweise ewig aufbewahrt.

Der zweite Grund ist noch einfacher: Der Gesetzgeber wollte, dass die Justiz auch Ansprüche durchsetzen kann. Wenn man, wie du es dir denkst, ewig irgendwelche Nachweise fordern dürfte, ewig herumdiskutieren dürfte, dann wären Ansprüche nie durchsetzbar bzw. könnten ewig hinausgezögert werden. genau deswegen verfolgt der Gesetzgeber einen ganz einfaches Prinzip: Wenn etwas vor Gericht geht, dann lege rechtzeitig Widerspruch ein (beachte die Fristen) oder schweige für immer.

Ausnahmen, wo man ein einmal rechtgültiges Urteil bzw. einen einmal erteilten VB nach Jahren noch angreifen kann, gibt es nur ganz wenige. Und das ist im Allgemeinen auch wirklich gut so.

Kurzum: Ja, es ist so, dass niemand mehr Details zur Forderung benennen muss, da ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.