Muss ich an die Berufsgenossenschaft Beitrag zahlen?

2 Antworten

Hallo Sanja,

die BG Verkehr hat eine Unternehmerpflichtversicherung. Grundsätzlich musst du dich also versichern. Eine Befreiung davon ist möglich, wenn du irgendwann mehr als 5 Angestellte hast oder wenn du nur geringfügig (weniger als 15 Stunden) wöchentlich tätig bist. Außerdem kannst du dich befreien lassen, falls du zur Förderung der Selbstständigkeit staatliche Geldleistungen nach SGB II oder III beziehst. Die Befreiung gilt aber nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Falls du dich befreien kannst und willst, mache es also so schnell wie möglich.

Ein "Trick" würde mir einfallen. Wenn du dein Unternehmen nicht als Einzelunternehmerin führst, sondern eine Kapitalgesellschaft gründest, wie eine LTD oder eine UG. Dann ist nämlich die Gesellschaft die Unternehmerin. Du bist dann nur noch eine unternehmerähnliche Person, selbst wenn dir 100% der Gesellschaft gehören. Und wenn ich die Satzung der BG Verkehr richtig verstanden habe, könntest du dich dann freiwillig versichern aber unterliegst dann nicht mehr der Pflichtversicherung.

Du bist dann aber auch nicht mehr versichert, wenn dir was passiert! Die Pflichtversicherungen in der Berufsgenossenschaft haben ja meistens einen ernsten Hintergrund und machen durchaus Sinn.

Grüße

bei der BG Verkehr ist der Betriebsinhaber ZWANGSMITGLIED ....

läßt sich aber über Google relativ leicht herausfinden ...

wovon lebst Du? was heißt bei Dir "Einkommen"?

Du hast einen Umsatz, davon gehen die Betriebskosten weg (der Beitrag zur BG ist im übrigen Betriebsausgabe ...). Der Rest ist Dein Einkommen ..