Kleinunternehmen Berufsgenossenschaft?

3 Antworten

Wie bereits zur BG Bau geschrieben, gibt es dort keine Pflichtversicherung für den Unternehmer, sondern nur für Beschäftigte. Dort fallen also erst Beiträge an, falls du dich aktiv freiwillig versicherst oder jemanden einstellst.

Laut §3 Abs. 3 IHK-Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__3.html einfach mal lesen) werden die meisten Kleinunternehmer von den IHK-Beiträgen freigestellt, soweit der Gewinn nicht 5.200,00 EUR überschreitet.

Wenn Du nur allein in Deinem Unternehmen tätig bist, ist die Berufsgenossenschaft für Dich persönlich, freiwillig.

Nur für Mitarbeiter, auch Minijobber ist es zwingend.

Die IHK hat geringe Sonderbeiträge für Neugründungen.

Der IHK-Beitrag richtet sich nach Deinem Gewerbegewinn; findest Du auf der Internetseite Deiner zuständigen IHK.

Der BG-Beitrag wird berechnet anhand der Lohnsumme des Unternehmens und nach der Gefahrklassen-Einstufung. Du bekommst einen Bescheid von Deiner ständigen BG über die Gefahrklasse. Wie Reinigungsunternehmen eingestuft werden, weiß ich nicht genau. Es git da aber Unterschiede z.B. für Glasreiniger, die an Hochhäusern arbeiten und andererseits für Raumpfleger., die nur innen arbeiten.