Ist die Abmahnung gerecht? (Verletzung der Meldepflicht)

3 Antworten

Abmahnung und kündigung am gleichen Tag ---> nicht wirklich möglich. Eine Abmahnung dient dazu den AN zu sanktionieren dass er sein Verhalten ändert deswegen geht das nicht am selben Tag und auch nicht nach Kündigung.

Mit der AU ist es schwieriger geworden... Man muss wenn es vertraglich vereinbart ist die AU am ersten Tag vorlegen ! Das geht nicht per Post... Wenn nichts vereinbart ist dann reichen 3 Tage.

Da würde ich jetzt an Deiner Stelle sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Es kommt natürlich immer auf die Umstände an, aber das Verhalten vom Arbeitgeber ist schon etwas krass. Also, ab zum Anwalt, und die Erstberatung ist zum Glück nicht so teuer. Ich wünsche Dir viel Erfolg :)

Das ist vollkommen überzogen! Nicht mal eine Abmahnung wäre gerechtfertigt, eine Kündigung schon gar nicht.