Ist der Kindesunterhalt bei einem Nettoeinkommen von über 5500€ gedeckelt?

9 Antworten

Nein eine generelle Deckelung gibt es nicht, ab 5500€ ist nach den Umständen des Falls zu entscheiden. Für die Höhe des Bedarfs ist die Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten entscheidend. Da ein minderjähriges Kind keine Eigene Lebensstellung hat, leitet es seine Lebensstellung vom Unterhaltspflichtigen ab.

Entscheidend ist die Lebensstellung des Unterhaltsschuldners. Bei geringen und mittleren Einkommen gehen die Gerichte davon aus, das das Einkommen direkt die Lebensstellung bestimmt, da der überwiegende Teil des Einkommens zur Lebenshaltung verwendet wird.

Allerdings ist der Kindesunterhalt in den Fall nicht das Problem, sondern der Nacheheliche Unterhalt. Wenn man da den Halbteilungsgrundsatz ansetzt kommt man da über 4000€ an Unterhalt. Hier sollte man in jeden Fall sich einen Top Anwalt suchen, denn die Spanne des Möglichen ist dabei sehr groß.

Aber eben nicht seiner noch Frau die ihm in der Ehe so das Leben zur Hölle gemacht hat.

Ehestreitereinen alleine reichen nicht aus um den Unterhalt herabzusetzen oder zu versagen.

Nein, das ist nicht gedeckelt.

Ab 5500€ wird der Unterhalt individuell festgelegt.

Mit so einem Einkommen kannst du mindestens von dem Höchstsatz ausgehen. Jenachdem was sein Anwalt noch mit in den Unterhalt berechnen lassen kann. Denn der Unterhalt wird nicht von dem Nettoeinkommen berechnet, sondern das bereinigte Einkommen ist entscheidend.

Die Düsseldorfer Tabelle sagt aber auch, dass der Kindesunterhalt bei sehr hohen Einkommen individuell berechnet wird. Somit kann durchaus ein höherer Betrag als Unterhalt veranlasst werden.

Nebenbei gesagt, ist es auch kein Geld für die Ex, sondern für sein Kind.

Dein Freund muss jedoch auch noch Geld für seine Ex bezahlen. Das geht ein Jahr lang und ist unabhängig vom Kindesunterhalt.

Wie er die Ehe empfand, spielt keine Rolle, es kann die Hölle oder wie im Himmel gewesen sein :)
Kann in jedem Fall nur den Weg zum Anwalt raten. Auf das Jugendamt braucht er nicht zu hoffen und sollte eine Unterhaltsberechnung unbedingt von seinem eigen von ihm bezahlten Anwalt berechnen lassen.

Wenn dein Freund ein Einkommen von 12000 Euro hat, wird er sich wohl einen guten Anwalt leisten können, der diese Fragen mit ihm erörtert.

Er wird nicht drum rum kommen, im Trennungsjahr Trennungsunterhalt zu zahlen (3/7 der Einkommensdifferenz zwischen den Noch-Eheleuten) und wird selbstverständlich Kindesunterhalt zahlen müssen, sofern er nicht seinen Sohn, für den er ja nach deinen Worten "alles tun würde" zu sich holt?!

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Rechtsverbindlichkeit, und grade bei hohen Einkommen wird der Unterhalt außerhalb dieser Tabelle festgelegt. (findest du auch in den Fußnoten zur Tabelle "Bei Einkommen über 5.501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt")