Nachforderung Kindesunterhalt, wenn zu wenig gezahlt wurde?

6 Antworten

Dienstwagen/Firmenwagen hat grundsätzlich bei der Berechnung des Kindesunterhalts keine Relevanz, solange jener ausschließlich für berufliche Zwecke verwandt wird. 

Ist der Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zu der dienstlichen auch zu einer privaten Nutzung berechtigt, stellen die Nutzungsmöglichkeiten grundsätzlich einen als Einkommen zu behandelnden Sachbezug dar. 

https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Der_Dienstwagen_Firmenwagen_beim_Kindesunterhalt_und_Ehegattenunterhalt

Der Wohnvorteil wird für den Kindesunterhalt in die Berechnung einbezogen, indem die quasi nicht gezahlte Miete als Einkommen angerechnet wird.

https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/

Das nachträgliche Einfordern von Kindesunterhalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass Unterhalt nur für die Gegenwart und die Zukunft gezahlt werden muss. 

Zu wenig gezahlten (Kindes)unterhalt kann man nur ab dem Ersten jenes Monats verlangen, in dem man den Unterhaltpflichtigen schriftlich aufgefordert hat, seiner Pflicht nachzukommen. 

https://beratung.de/recht/ratgeber/kindesunterhalt-rueckwirkend-wie-kann-man-kindesunterhalt-na_frikaf

Alles Gute für dich!

Mietfreies Wohnen als solches ist weder Einkommen noch ein geldwerter Vorteil. Anders ist es nur dann, wenn er in einer ihm gehörenden Immobilie wohnt.

Ob die Anrechnung des Firmenfahrzeugs überhaupt dazu führt, dass der Kindesvater in eine höhere Einkommensgruppe einzustufen ist, müsste erst einmal geprüft werden. Die Einkommensstufen den Düsseldorfer Tabelle sind jeweils 400,- Euro "breit". Zum Beispiel ist der Kindesunterhalt bei einem Einkommen zwischen 2.301,- und 2.700,- Euro immer derselbe. Es kann also sein, dass 100,- oder 200,- Euro mehr Einkommen gar nichts am Unterhalt ändern.

Wenn doch, dann ann nur für die Zukunft ein höherer Unterhalt verlangt werden. Für die Vergangenheit kann leider kein Unterhalt nachgefordert werden, wenn früher einfach falsch gerechnet wurde.

Nachfordern kann man nichts. Es wurde ja offensichtlich der gezahlte Unterhalt so akzeptiert.

Man kann aber eine Neuberechnung des Unterhalts für die Zukunft beantragen. Das sollte aber am besten ein Anwalt machen.

Kommt drauf an wie das bei euch läuft . Bis zu dem 18 geburtstag des kindes läuft alles übers jugendamt dann müsstest du das dort einreichen können und eine nachzahlung einforderung können . Wobei das aber ein paar wochen/monate dauern kann. Wenn das kinder bereits über 18 ist musst du das mit einem Anwalt übers Gericht rechtlich einfordern wenn er es dir nicht ,,freiwillig,, zahlt.

Rückwirkend kann keine Erhöhung des Kindesunterhalts gefordert werden ..... Du hattest jederzeit die Möglichkeit ( im 2-Jahresabstand ) die Offenlegung seiner Einkünfte zu fordern, um dann den Unterhalt entsprechend anpassen zu lassen.