Ist der Handel mit als "not for sale" gekennzeichneten Parfumprodukten gesetzeswidrig?

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Lt Google: Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.02.2007, Az.: I ZR 63/04, speziell für eBay entschieden, dass der Verkauf von Parfümtestern zulässig ist und keine Markenrechtsverletzung darstellt. Begründet wird dies damit, dass die Markenrechte der Klägerin im Hinblick auf die Parfümtester nach § 24 Abs. 1 Markengesetz erschöpft sind. Einen Überblick über die Definition der sogenannten Erschöpfung finden Sie in unserem Beitrag:

"Erschöpft? Wo die Rechte des Markeninhabers enden".

Gewerbsmässig sollte damit nicht gehandelt werden, jedoch ist das lediglich eine Vorgabe des Herstellers, weil der diese Tester kostenlos oder zumindest verbilligt an Händler ausgibt. Wenn das jemand privat verkauft, dann ist das durchaus legal.

zumindest könnte der verkäufer zivilrechtlich abgemahnt werden.

sanni2410  21.04.2010, 08:35

hey, hab das mal gegoogelt Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.02.2007, Az.: I ZR 63/04, speziell für eBay entschieden, dass der Verkauf von Parfümtestern zulässig ist und keine Markenrechtsverletzung darstellt. Begründet wird dies damit, dass die Markenrechte der Klägerin im Hinblick auf die Parfümtester nach § 24 Abs. 1 Markengesetz erschöpft sind. Einen Überblick über die Definition der sogenannten Erschöpfung finden Sie in unserem Beitrag:

"Erschöpft? Wo die Rechte des Markeninhabers enden".

auf Testern steht immer not for sale, noch nie bemerkt? Bei Ebay ist es immer wichtig, VORHER die Fragen zu stellen, hinterher ist immer schwierig, außerdem soll es ein Gesetz geben, das besagt, das Tester jetzt verkauft werden dürfen, vielleicht mal nachgooglen??!!

natürlich. übersetzt heisst das nicht zum verkauf.