Dusche statt wie bisher Badewanne

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Will der VM statt einer Badewanne nur eine Dusche einbauen, so kann er dies nur im Einvernehmen mit dem Mieter oder erst nach dessen Auszug. Da der Mieter einen Mietvertag für eine Wohnung mit Badewanne hat. Sollte z.B. der VM bei einer Angekündigten Bad Sanierung ohne rücksprache mit dem Mieter eine Solche umrüstung vornehmen könnte es für den VM richtig Teuer werden. Imho hätte der Mieter dann anspruch auf Erstattung der Umzugskosten in eine Wohnung gleichen Standarts wobei der VM warscheinlich noch eventuelle Mehrkosten aufbringen müsste.

Dies stellt keine Rechtberatung dar, es Spiegelt lediglich meine laienhafte Sichtweise wieder.

tomcat01  07.09.2011, 12:12

Danke für´s Stenchen!

Wie der Vermieter das Badezimmer umbaut, obliegt nur ihm. Die Wünsche der Mieter sollten ihm aber nicht egal sein. Viele sind mit einer Dusche zufrieden, weil sie weniger Platz beansprucht und dadurch evtl. noch eine Waschmaschine aufgestellt werden könnte.

guterwolf  07.09.2011, 11:28

Nein, das obliegt nicht dem Vermieter. Der Mieter hat die Wohnung mit Wanne gemietet und muss daher nicht dulden, dass jetzt ein Umbau stattfindet, der ihm nicht passt.

XtraDry  07.09.2011, 11:40
@guterwolf

Das obliegt allein dem Vermieter, er allein ist der Eigentümer und hat das Bestimmungsrecht über deren baulichen Ausbau...

tomcat01  07.09.2011, 12:00
@XtraDry

Ebenso hat der VM aber einen Vertrag mit dem Mieter über eine Wohnung mit Badewanne ;o)

XtraDry  07.09.2011, 12:03
@tomcat01

Genau, deshalb kann der Mieter ja auch nach dem Umbau wegen eines Mangels der Mietsache die Miete mindern. Er hat aber kein konkretes Recht auf eine Badewanne, sondern nur ein Recht auf Minderung der Miete...

Ja, allerdings dürftest Du dann ein Recht auf Minderung der Miete haben...

Und ich bin gerade dabei zu kämpfen dass mein VM mir eine Dusche anstelle der Badewanne einbaut ! Jedoch stellt sich mein VM quer und verweigert mir eine Dusche obwohl ich wg meiner Lipödeme und meiner MS die Wanne nicht mehr nutzen kann(kriege die Füße nicht über den Wannenrand).

Nein, das darf er nicht. Du hast die Wohnung mit einer Wanne im Bad gemietet und musst keine Dusche akzeptieren. Für manche ist ja ausschlaggend, dass eine Wanne im Bad ist.

XtraDry  07.09.2011, 11:39

Und was soll der Mieter dagegen tun, da der Vermieter dies angeblich nicht darf? Nach Deiner Darstellung könnte er ja dann auf Wiedereinbau einer Badewanne klagen...

guterwolf  07.09.2011, 13:12
@XtraDry

warum nicht?!

XtraDry  07.09.2011, 13:15
@guterwolf

Weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt...

guterwolf  07.09.2011, 13:40
@XtraDry

das kann ich ja jetzt nun nicht glauben. Wenn ich eine Wohnung mit Badewanne miete kann der Vermieter nicht herkommen und mir eine Dusche einbauen wollen.

Wenn ich eine Wohnung mit Küche miete kann der Vermieter diese auch nicht einfach nach 2 Jahren ausbauen.