Ist der DATEV-Kontenrahmen z.B. SKR03 (etc.) urheberrechtlich geschützt?

3 Antworten

Die Druckversionen der DATEV- Kontenrahmen sind geschützt - siehe Antwort von Gerdausberlin.

Die Kontenrahmen selber sind nicht geschützt.

Es gibt viele Buchhaltungsprogramme, die mit den DATEV- Kontenrahmen arbeiten, weil diese Kontenrahmen seit vielen Jahren Standard sind.

Das kannst Du natürlich auch machen.

Aber allein der Kontenrahmen genügt nicht. Es muss nämlich noch ein dazu passendes Buchhaltungsprogramm geschrieben werden.

StuggiMaxx  16.07.2015, 16:37

Hallo Helmuth,

woher hast du denn die Info, dass die gewerbliche Nutzung der DATEV Kontenrahmen zulässig ist?

Ich arbeite gerade an einem Buchhaltungsprogramm und finde bisher noch keine schlüssige Erklärung, ob ich die Kontonummern und Bezeichnungen des SKR03 einfach nutzen darf.

Danke und viele Grüße,

Max

Helmuthk  16.07.2015, 17:55
@StuggiMaxx

Ich benutze das Programm "SAGE GS- Buchhalter":

Das Programm hat mehrere Kontenrahmen, unter anderem den Kontenrahmen SKR 03.

Ich kann mir dort eine Menge ausdrucken- aber nicht den Original- Kontenrahmen der DATEV mit allen Erläuterungen.

Denn der ist nach der Fußnote als "Eigenformular" geschützt.

Deshalb sind in meinem Programm auch nicht alle Konten des SKR 03 hinterlegt. Viele Konten müssen - wenn sie benötigt werden - einzeln angelegt werden.

Die Datev als Verbreiter des SKR 3 schreibt darin jedenfalls:

"Art.-Nr. 10120 2015-01-01 Eigenformular, Nachdruck - auch auszugsweise - nicht gestattet"

Und das UrhG nennt in § 2 Geschützte Werke als Beispiel auch Tabellen. Zudem ist in den Tabellen der Datev auch reichlich kluger Text vorhanden.

Sodann gibt es noch das Wettbewerbsgesetz UWG. Das schreibt in § 4, dass das Abkupfern fremder Dienstleistungen unzulässig sein kann, wenn man " 9. b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt" usw.

Was ein Finanzamt anerkennt, ist wiederum eine völlig andere Frage. In manchen Fällen schreibt das Gesetz die Verwendung amtlicher Vordrucke vor. Dass private Vordrucke verlangt werden können wäre mir neu!

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Finanzamt schreibt keinen Kontenrahmen vor. Du kannst Dir also auch einen beliebigen eigenen Kontenplan ausdenken.

Deine Buchhaltung muß aber immer den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.

Das heißt unter anderem, sie muß so beschaffen sein, daß sie jederzeit einen Überblick über Deine Vermögens- und Schuldwerte erlaubt und ein sachkundiger Dritter muß sich ohne großen Aufwand darin zurechtfinden können.

Wie Du das erreichst, bleibt Dir überlassen.

Übrigens wird nicht nur der Datev-Kontenrahmen verwendet. Daneben gibt es auch noch

  • den IKR, den vom Betriebswirtschaftlichen Ausschuss des Bundesverband der Deutschen Industrie herausgegebenen Kontenplan
  • die Kontenrahmen nach der Krankenhaus- und der Pflegebuchführungsverordnung

und vermutlich noch einige andere für bestimmte Branchen.