Datev und Belegnummer/Paginiernummer?

2 Antworten

Ich kann mir die Rechnung mit einem Klick ansehen! Und auch sämtliche Informationen einer Banktransaktion.

Diese komische Nummerierung nutze ich nicht, gebe auch nicht Nummer und Seite des Kontoauszuges an. Wäre beides absolute Zeitverschwendung!

Da möchte ich aber mal wissen, was ein Prüfer bei einer steuerlichen Außenprüfung zu dieser "Buchungsvereinfachung" sagt.

Ein sachverständiger fremder Dritter muss sich nämlich ohne große Mühe in dem Buchhaltungswerk zurecht finden können, also vom Beleg zum Kassenbuch oder zum Kontoauszug.

Und das ohne z. B. Angabe des Kontoauszugs?

Ob das mit den GOB im Einklang ist?

Sorry, hab das in einer Pilot-Kanzlei gelernt. Da sollte es konform sein. Aber verrate mir bitte, warum sich ein fremder Dritter nicht zurecht finden sollte? Digitale Belegbuchung und elektronische Kontoauszüge sind also nicht konform? Dann hat Datev ja ein Riesen-Problem: Unternehmen Online wäre dann ja auch nicht konform,....

@BarbaraHo

Hi, danke erst mal für die Antworten. Es gibt doch aber noch viel Leute die Papierbelege benutzen, die müssen das bei Datev doch auch lösen können ?  Ich kann nicht glauben, dass es bei Datev keine Möglichkeit gibt , eine interne Belegnummer /Paginiernummer zu vergeben ?

Mit digitalisierten Belegen mag es anders sein , auch wenn ich das gewissen Zweifel hege ob das den GoBD entspricht...aber Datev gab es auch schon vor den digitalisierten belegen , also muß es Datev doch auch anders gelöst haben

@BarbaraHo

Haben elektronische Kontoauszüge keine laufende Nummer?

Und auch bei der elektronischen Erfassung der Bankumsätze werden die Auszugnummern der Bankkonten erfasst und gebucht.

@Helmuthk

Hallo Helmut, aber wo erfasse ich die bei Datev , das ist ja mein Problem - hast du da Erfahrung /Tipp speziell für Datev?

Demnach habe ich es also falsch gelernt.

Das die Buchhaltung von Kanzleien, die nur die Buchungsfelder Umsatz, Gegenkonto, Datum und Konto benutzen, nicht konform sind, war mir schon immer klar (alleine wegen dem fehlenden Buchungstext). Aber das ich es falsch gelernt haben soll, ist mir neu. Ich nehme das mal so hin (vorerst), werde mich aber noch anderweitig dazu erkundigen. Wenn ihr wollt, gebe ich euch meine Erkenntnisse inkl Quellen dann noch hier bekannt.

@BarbaraHo

Hi Barbara , ja immer her mit allen Infos und Erfahrungen , dafür gibt es ja foren wie diese, das wir uns austauschen können.   Danke ! ;)

Ansprechpartner hierfür ist der Steuerberater, über den die Software bezogen wurde ....

Der Steuerberater hat aber kaum Ahnung von Buchhaltung. Wie 90% der Juristen die Steuerberater sind.

@Bhlbln

klar ...

Steuerberater haben kaum Ahnung von Buchhaltung .....

dann bin ich raus, da ich Steuerberater bin ...