Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift?

10 Antworten

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Der Bussgeldbescheid wäre gem. §§ 37 (5), 39 (1) 1 VwVfG wie jeder andere VA ohne Unterschrift gültig, sofern er schlüssig, begründet und die ausstellende Behörde benannt ist.

Besser du informierst dich selbt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html und ignorierst den dummfälligen Stammtischrat deines juristisch halbgaren Freundes: Macht es für dich nur unnötig teuer :-O

G imager761

Richtig.DH

@Irubis

Der Bussgeldbescheid wäre gem. §§ 37 (5), 39 (1) 1 VwVfG wie jeder andere VA ohne Unterschrift gültig

Nein, weil das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht anwendbar ist.

Davon abgesehen ist aber eine Verwarnung relativ formfrei (z.B. mündlich) möglich, §§ 56ff OwiG), so dass die Antwort im Ergebnis richtig ist.

@jurafragen

stimmt, du hast recht. Ich habe den Bußgeldbescheid glatt überlesen.

Du kannst ja abwarten, was passiert, wenn du dich nicht meldest und dagegen klagst. Es wird "sauteuer" für dich.

Wer ist denn der Verfasser der Info, auf die du hinweist? Ohne Quellenangabe/Name ist das völlig belanglos - selbst dann, wenn es stimmen sollte.

das mit den verfasser ist erstmal egal wenn die rechtlichen grundlagen dazu in den bezeichnetet urteilen der gerichte stimmen

@Kaminasu

Der verlinkte Stammtischtext benutzt als Argument für den Unterschriftenzwang Rechtsvorschriften, die genau das Gegenteil sagen, also die Gütigkeit ohne Unterschrift bejahen.

Ich finde es bedenklich, wenn solcherart Text ohne Verfasserangabe veröffentlicht wird.

@Irubis

Gibts hier öfter, sowas kommt meist aus einer ziemlich rechten Ecke.

@Kaminasu

Die Urteile mögen stimmen, der Kontext in den sie gesetzt werden, dürfte fehlerhaft sein. Es dürfte da übliche Geschwurbel sein, vor dem hier gewarnt wird:

http://krr-faq.net/unterschrift.php

@jurafragen

Sehr informativ, die verlinkte Seite, ich kannte sie noch nicht. Danke sehr.

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber der Irrtum wird wohl immer wieder verbreitet.

Also nochmal:

Es ist selbstverständlich Ratsam, im Falle eines Bußgeldbescheides, diesen auf Form- oder Verfahrensfehler zu untersuchen. Die Behörden müssen die gesetzlichen Vorschriften für Verwaltungsakte einhalten. Doch es gibt eine Formalie, die grundsätzlich keinen Formfehler begründen kann: die behördliche Unterschrift. Die fehlende Unterschrift als Formfehler eines Bußgeldbescheides ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Verwaltungsakten und ihren formellen Anforderungen. Der Verwaltungsakt in Form eines Bußgeldbescheides fällt in die Kategorie, die keine behördliche Unterschrift erfordern um wirksam zu sein. Selbst ein Hinweis darauf, dass das entsprechende Schreiben maschinell erstellt wurde ist entbehrlich.

Mehr zum Thema auch in diesem Artikel: https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/ist-ein-bussgeldbescheid-ohne-unterschrift-gueltig

Eine Unterschrift unter einen Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis. Und Ein Bescheid ist eine Urkunde die einen Willen kundtut. Siehe "Grundsatznorm" §133 BGB. Also mal Klartext, ein Schreiben in dem man von dir was fordert, bedarf immer eine Unterschrift, weil ansonst dir, jeder x beliebige so einen Bescheid dir zuschicken könnte.

Alle Schriftstücke, die digital abgespeichert werden sind elektronische Dokumente. Also auch unsere zu Hause erstellten Dokumente sind elektronische Dokumente. Diese Dokumente können elektronisch signiert versendet werden oder auf Papier ausgedruckt unterschrieben postalisch verschickt werden, aber diese Papierform sind dann Schriftstücke und keine elektronischen Dokumente mehr.

Grundsätzlich müssen erstellte Dokumente , egal ob Schriftform (Papier) oder elektronische Form vom Verfasser unterschrieben werden, wenn sie rechtsgültige Wirkung haben sollen. Dabei ist der Namenzug unter einer Email die einfachste Form der Signatur. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Nachrichten die Schriftform (Papier mit Unterschrift) vorgesehen und lässt es fallweise zu, dass diese Papierform durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur (fortgeschrittene elektronische Signatur + qualifizierte elektronische Signatur) ersetzt wird.
Da bei elektronischen Dokumenten die persönliche Unterschrift am Bildschirm nicht realisierbar ist, bedarf es anstelle der händischen Unterschrift bei elektronischen Dokumenten also der "qualifizierten elektronischen Signatur", wenn das Dokument urkundsrechtliche Bedingungen erfüllen soll und der Verfasser eindeutig identifizierbar sein soll. Diese elektronische Signatur muß zwischen den beiden Parteien des Schriftverkehrs vereinbart sein und beinhaltet einen privaten Schlüssel und einen öffentlichen Schlüssel. Dazu ist Software und Chipkartenlesegerät mit einem Kostenanteil von ca. 200 Euro erforderlich. Es gibt außer Rechtsanwälten und größeren Unternehmen kaum Bürger, die sich eine derartige qualifizierte Signatur einrichten werden. Aus diesem Grund müssen die Behörden weiterhin den Schriftverkehr mit den Bürgern über die Papierform führen und das erfordert die Unterschrift. Die täuschenden Bemerkungen wurde "maschinell erstellt", sind unsinnig und haben entrechtenden Charakter , denn sie sollen vorgaukeln, dass keine Unterschrift erforderlich ist, aber eine Beantwortung einer Eingabe oder eines Rechtsantrages o.ä. kann nicht maschinell erstellt werden, sondern muß händisch mit der Tastatur getippt werden, so wie früher auf der Schreibmaschine. Ähnliches gilt für die Bemerkung "elektronisch erstellt". Das tun wir alle zu Hause auch. Die behördliche Täuschung zielt darauf ab sich der Verantwortung zu entziehen und zugleich die erlassene Entscheidung unanfechtbar zu machen. Dadurch wird die Demokratie unterminiert, die Rechtsstaatlichkeit zerstört mit der Folge der allgemeinen Verwahrlosung des Rechtssystems. Auch wir Bürger müssen unsere elektronischen Dokumente ausdrucken , unterschreiben und postalisch verschicken oder im Behördenbriefkasten einwerfen. Der Formmangel, das Fehlen der Unterschrift, hat die Nichtigkeit des Schriftsatzes zur Folge, aber wahrscheinlich nur mit einem Anwalt mit Rechtswissen. Wenn der Gesetzgeber eine andere Regelung vorschreibt, die den Bürger entrechtet, dann verzeichnen wir eine Entwicklungstendenz zur Anarchie und im weiteren Sinne zum Faschismus - das wird im Volksmund als allgemeine Verwahrlosung erkannt.

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