Ist das Urkundenfälschung wenn man mit den Daten von fremden Personen im Internet ein Abo abschließt und auf sein Konto eine Lastschrift veranlasst?
Jemand mit dem wir in Rechtsstreit sind macht das. Dazn hat seine Daten herausgegeben. Welcher Strafbestand ist hier von Bedeutung?
5 Antworten
Ich würd sagen das ist eine Urkundenfälschung , da ein anderer Name benutzt wurde
Das macht er für den gratis Monat ?? Aber wenn kein Schaden entstanden ist ist doch alles in Ordnung .. Er soll sich entschuldigen und ist gut .
Nein es wurde abgebucht.
Hab jetzt nicht Jura studiert, kenne mich aber ein bisschen aus.
Es handelt sich um Betrug nach Paragraph 263 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er verschafft sich einen Vermögensvorteil auf deine Kosten, dadurch das er falsche Daten (deine Daten) verwendet.
Außerdem hast du einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz nach Paragraph 823 BGB.
Für eine Rechtsberatung kontaktiere bitte (d)einen Anwalt.
Er / Sie Soll dir das Geld wiedergeben , Schaden begleichen und entschuldigen, Thema gelaufen .. Warum immer Anzeige ..
Lol.. was soll der sch..? Er hat daten geklaut und missbraicht sorry aber das geht nicht. Er hört bestimmt nocht damit auf solange er nicht angezeigt wird!
Ja ist es. Ausserdem ist es Diebstahl und missbrauch von fremden Daten.
Falsch. Diebstahl ist es nicht weil es eine fremde bewegliche Sache sein muss, es ist Betrug und eventuell Urkundenfälschung in der Art oder Fälschung beweiserheblicher Daten - Mißbrauch von fremden Daten ist kein Straftatbestand.