Ist das strafbar eine Baustelle zu betreten und auf das Gerüst zu steigen?

4 Antworten

Hallo AbcDead,

kommt da drauf an, ob das Gerüst sich auf einem befriedetem Besitztum befindet.

Unter befriedetem Besitztum versteht man ein in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzvorrichtungen gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichertes Grundstück

Ist das bei dem Kirchengrundstück der Fall würdest Du Dich mit dem Betreten nach folgender Rechtsgrundlage strafbar machen:

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wie Du dem zweiten Absatz entnehmen kannst, wird die Tat aber nur verfolgt, wenn durch den Geschädigten ein Strafantrag gestellt wird.

Wenn Du aber nichts beschädigst, könnte ich mir vorstellen, dass erst gar kein Strafantrag gestellt wird.

Zudem wird die Tat nur dann verfolgt, wenn öffentliches Interesse daran besteht, dass Du für die Tat bestraft wirst. Liegt das öffentliche Interesse nicht vor, wird das Strafverfahren gem. § 376 StPO eingestellt.

Aber ungeachtet der Tatsache, ob die Tat strafrechtlich verfolgt wird. Die Polizei wird, wenn Ihr auf dem Gerüst entdeckt wird gefahrenabwehrend tätig und wird Euch vom Gerüst herunterhohlen und Euch einen Platzverweis erteilen.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich denke mal, du bist noch minderjährig.

deine Eltern würden eine Ladung abbekommen von einer Geldbuße, sowie eine Anzeige. Beschädigung die passieren könnten.

Und Sozialstunden wären auch nicht unrealistisch. Schlau scheinst du auch nicht besonderlich zu sein,wenn man bewusst so eine ''Straftat'' begeht.

AbcDead 
Fragesteller
 10.09.2017, 18:51

Ehm, jo, ich weiß nicht warum du daraus sofort schließt, dass ich es machen werde, vielleicht wäre es deinerseits nicht unklug, darüber nachzudenken, weshalb ich die Frage überhaupt stelle, wenn ich es do oder so machen wollen würde, hätte ich gar nicht die Frage gepostet. Aber danke für die Antwort 

AMYNossa  10.09.2017, 18:52
@AbcDead

Du würdest hoch klettern wollen. Und schreibst die Frage.

Logisch das man dann nicht denkt, das du es tust. Und natürlich hast du nicht die Frage geschrieben, sondern dein Kumpel Tim.

AbcDead 
Fragesteller
 10.09.2017, 18:55
@AMYNossa

Ja, "würde", genau, doch scheinen mir die Konsequenzen doch etwas zu schwierig zu sein, also sch*i*e ich mal darauf, was ich will. Hast du dich jetzt besonders schlau mit deiner Frage gestellt? Super 

Ist ganz normaler Huasfriedensbruch. Dazu kommt eine evtl. Gefahrensituation/Suizidgefahr. Also, wenn Dich jemand sieht und die Polizei ruft, dann hast Du noch die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte an der Backe. Aber sonst keine Probleme.

Man darf fremde Grundstücke nicht ohne Einwilligung des Besitzers betreten, also ja das ist Strafbar.

AbcDead 
Fragesteller
 10.09.2017, 18:53

Ist denn eine Kirche nicht  im Eigentum vom Staat? Das ist dann nicht fremd oder ist es trotzdem dann ein Grundstück, das nicht betreten werden darf?

kugeldusch  10.09.2017, 18:57
@AbcDead

Wenn etwas Eigentum vom Staat ist, ist es immer noch fremdes Eigentum. Ansonst dürftets du ja auch alles im Rathaus mitnehmen, weil es ja dem Staat gehört.

Zwar ist das Staatseigentum indirekt im Besitz des Volkes, aber du musst trotzdem der direkte Eigentümer sein, um über Gegenstände oder Grundstücke selbst verfügen zu dürfen, sie also wie deine eigenen Sachen zu behandeln.

Außerdem sind Kirchen häufig im Eigentum der Kirche und nicht des Staates.