Ist das schon eine Straftat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Recht am eigenen Bild und fotografieren in geschützten Bereichen (§ 201a StGB; § 22 KunstUrhG)

Ihr könnt rechtlich dagegen nicht wirklich vorgehen, macht aufgrund des Alters auch keinen Sinn.

Geht aber wirklich zu den Lehrern, kommuniziert mit denen und geht auch auf die Eltern zu (können auch eure Eltern machen). Sonst hebt alles was ihr irgendwie an Bildern oder Chats kriegen könnt, hebt das auf!

sciencelucy  05.06.2022, 12:30

Dank für den Stern 🌟

Chico473  31.01.2023, 16:51

Doch kann man, besonders bei den Ü14, wie sinnvoll es ist, ist was anderes

Natürlich ist das Strafbar denke ich unter den Voraussetzungen. Fotos von Lehrern darf man eh nicht machen

Erstmal ist das die Verletzung des Rechts am eigenen Bild (<14=Eltern haben die Entscheidungsgewalt), außerdem ist dann noch der Tatbestand des stalkings und evtl. sogar noch sexuelle Belästigung.
Das Ganze macht dann noch die Verbreitung dieser Bilder schlimmer und sollte man auf dem Bildern von unten (wenn sie bspw. unterm Rock waren) Geschlechtsteile erkennen können fällt das auch noch unter Kinderpornographie.

Woher ich das weiß:Recherche
ARMYMOABLINK 
Fragesteller
 03.06.2022, 23:16

Ok es gibt aber keine Bilder unter dem Rock

Moritz122333  03.06.2022, 23:19
@ARMYMOABLINK

Dann fällt der Punkt der Kinderpornographie weg, jedoch bleibt der Tatbestand der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§22 KunstUrhG), des Stalkings (§238 StGB) und ggf. auch sexuelle Belästigung (§184i StGB).

ARMYMOABLINK 
Fragesteller
 03.06.2022, 23:22
@Moritz122333

Ok das ergibt Sinn aber warum das Stalking ?

ARMYMOABLINK 
Fragesteller
 03.06.2022, 23:25
@Moritz122333

Ah ok danke

Ja, man hat Recht auf das eigene Bild

Das, was die Jungen in dem beschriebenen Fall machen, ist definitiv eine Straftat und verletzt die Rechte der abgebildeten Mädchen wie unter anderem das "Recht am eigenen Bild".

An eurer Stelle würde ich vorerst von rechtlichen Schritten (aufgrund des Alters der Jungen) absehen und wie ihr bereits getan habt: Lehrer informieren – ggf. auch die Eltern der Jungen darauf hinweisen (dies können die Erziehungsberechtigten der Mädchen natürlich auch übernehmen).

Lg