Ist das Schießen in ein Holzbein Körperverletzung oder Sachbeschädigung?

54 Antworten

Schade, leider fällt mir auf die Frage gerade keine kompetente Antwort ein, da mir grad nen haufen blöder Antworten ein. ^^ Naja, in der Berufsschule habe ich ein System erlernt das Rechtsnormanalyse heißt.

Es werden die Tatbestandsmerkmale gegen die rechtlichen Grundlagen aufgerechnet. Tatbestand wäre soweit ich im ersten Moment beurteilen kann, dass auf das Hozbein geschossen wurde und ich gehe einach mal davon aus, dass das Hozbein am Körper getragen wurde. Doch da es eine Sache ist (im BGB festgelegt) ist es keine natürliche Person.

Also würde ich lediglich davon ausgehen, dass Sachbeschädigung vorliegt und keine Körperverletzung.

Es ist Sachbeschädigung, weil der Körper nicht verletzt wurde. Aber es ist bestimmt auch versuchte Körperverletzung evtl. mit Tötungsabsicht.

Die Frage kann nur ein Gerichtsurteil klären. Fraglich ist es, ob dem Schützen bekannt war, dass das potentielle Opfer Prothesenträger war und er es gezielt auf die Prothese abgesehen hat.

Das Strafmaß ist auf jeden Fall höher als bei einer normalen Sachbeschädigung, zumindest wenn das "Holzbein" zum Zeitpunkt des Einschusses vom Träger getragen wurde.

sachbeschädigung mit seelischer grausamkeit. oder wars doch nur ein holzwurm. mord nur, wenn der holzwurm dabei umgekommen ist. wenn das holzbein nach dem schuß unbrauchbar ist, dann ist es auch noch freiheitsberaubung.

zudem kommt noch der waffenbesitz. Hier könnte nach dem geltenden WaffG z.B. ein unerlaubter Waffenbesitz und/oder unerlaubtes Führen einer Waffe und Munition, etc. in Betracht kommen. Weiter ist eine unerlaubte Schussabgabe (ob nun gewollt oder nicht) auf einen Menschen auch leicht als versuchtes Tötungsdelinkt zu sehen.

Ein Yachtschein reicht hierfür nicht aus!

Rechtlich betrachtet sieht es folgendermaßen aus und dann muss man genau unterscheiden. Schießt man in ein Holzbein einer Skulptur oder in ein Holzbein das getrennt und entsprechend entfernt einer Person steht, spricht man von einer Sachbeschädigung und das ist strafbar nach STGB § 303 und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Schießt man jedoch auf ein Holzbein, dass am menschlichen Körper angebracht ist, spricht man von einer Gefährlichen Körperverletzung strafbar nach STGB 224 Abs. 1 unter Punkt 5 und wird im minder schweren Fall von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.

aurata  10.02.2010, 12:49

Wieso hast du dein Bild zu der Antwort zugefügt? Hast du ein Holzbein? :-)

CindyMarzanella  12.02.2010, 21:59
@aurata

aurata schätzelein, du bis eenfach joldich ggg

Fruchtkopf55  17.02.2010, 00:15
@aurata

Zu AURATA haha der war gut :D lach

dernichtsdarf  10.02.2010, 16:46

anwalt?

Teddybaer301  10.02.2010, 20:43
@dernichtsdarf

Was hier aber dann noch auf beiden Fällen dazu kommt, ist illegaler Schusswaffen gebrauch lol Besitz einer Schusswaffe wird auch bestraft, oder??

xhakukill  11.02.2010, 11:39
@Teddybaer301

wieso lol das ist ja nicht die frage

altermann58  14.02.2010, 16:09

Colombo 62 stellt sich wie folgt vor:

Nun wer sich einmal mit dem Thema "Justiz" beschäftigt hat, muss zu dem niederschmetternden Ergebnis kommen. Zwischen der Justiz in der Nazizeit und der Justiz heute, ist kein Unterschied festzustellen, sie handelt wie eine "kriminelle Vereinigung, wenn es um eigene Kollegen oder Justizangehörige geht!

Dazu ist eigentlich nichts mehr zu sagen!

MrDirekt  14.02.2010, 17:54
@altermann58

Ohh Doch! altermann58,

... ein solcher "Vergleich" ist billig, absolut unzutreffend und hinkt meiner Meinung nach erheblich der eigentlichen Realität hinterher.

"Freie mündige Bürger" in diesem Lande sollten froh sein, dass wir in Deutschland eine, vom Volk gewollte Justiz haben. Freie mündige Bürger haben alle im Grundgesetz verankerten Möglichkeiten, sich gegen "eine ungerechte Justiz" zur Wehr zu setzen. Freie mündige Bürger müssen auch mal in einem rechtsstaatlichen Verfahren/Prozess verlieren können.

Freie mündige Bürger haben es rhetorisch nicht nötig, die Nazizeit mit der heutigen Zeit vergleichen zu müssen.

IdS

MrDirekt

knusperfrau  17.02.2010, 00:07
@MrDirekt

@ AURATA: ich schmeiß mich weg...loooool!

Reiswaffel87  17.02.2010, 00:35
@altermann58

Dieser Beschreibung kann man nur hinzufügen: Selig die Armen im Geiste...

Stefan1207  14.05.2010, 13:41
@MrDirekt

stimmt absolut XD

Brokkolipower  10.09.2014, 20:42

lol. wenn man also tiere tötet (z.B. fremde hasutire) die auch ein leben haben gilt es als sachbeschädigung, und wenn man jemandem INS HOLZBEIN schießt ist das gefährliche körperverletzung? wo leben wir hier überhaupt...

Es ist Sachbeschädigung, denn es ist ein Gegenstand der dir gehört. Wäre es ein richtiges Körperteil von dir wäre es da Kösperverletzung.