Straftatbestand: mit Wasserpistolen Leute aus dem Fenster abschiessen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bespritzen mit Wasser ist keine Straftat. Das ist höchstens belästigend und kann nicht bestraft werden. So lange man sonst nichts kaputt macht.

Wenn es draußen heiß ist, so wie jetzt, ist es ohnehin nicht schlimm. Das ist nur ein Spass, wie jeder ihn mal macht.

Also mach dir mal keine Sorgen.

So lange Du nur jemand nass spritzt, liegt (noch) kein Straftatbestand vor.

Sobald aber etwas kaputt geht (und im Zweifelsfall musst DU dann beweisen, daß es nicht deine Schuld war!) sieht die Sache anders aus.

Als Beispiel: Ich hab mein Handy in der Jackentasche. Du spritzt mich nass. Ich behaupte, mein Handy ist auch durchnässt worden und jetzt defekt. Kannst DU beweisen, daß das NICHT passiert ist?

Ich bedanke mich also bereits im Voraus für ein neues Handy.

Von schlimmeren Fällen (Passant erschrickt sich, fällt hin, bricht sich dabei das Handgelenk o.ä.) will ich jetzt gar nicht reden. Da bist Du ganz schnell bei Schadensersatzforderungen im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Kurz: Dumme Idee!

Nein, er muss nicht beweisen, dass er keine Schuld hat. Grundsätzlich hat der Geschädigte die Beweislast.

Hallo Honigstern03,

... der Straftatbestand könnte Mord oder Totschlag lauten!

Wenn Du es mit einer Wasserpistole geschafft hast, Leute aus dem Fenster heraus abzuschiessen", sind die Merkmale für die genannten Straftaten Mord/Totschlag (Tatbestandsmässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld) erfüllt.

Mit Deinem Hinweis M/14 gehe ich davon aus, dass Du männlich und 14 Jahre alt bist. Damit kommt das Jugendstrafrecht bei Dir zur vollen Anwendung und Du wirst erstmal behandelt wie jeder andere Beschuldigter in Strafsachen auch, also Festnahme, Wohnungsdurchsuchung, Sicherstellungen, ED-Behandlung, U-Haftprüfung, Gerichtstermin, Verurteilung, Haft.

Was ich mich allerdings frage ist, bist Du mit den Realitäten dieser Welt noch vertraut?

Irgendwann mal irgendeine Waffe auf irgendeinen einen anderen Menschen zu richten und dann noch fragen, welchen Straftatbestand das "Abschiessen von Menschen" erfüllt, zeugt von einer realitätsfremden Geisteshaltung. Ob man nun mit Wasser schießt oder echten Patronen. Nicht nur in der heutigen Zeit.

Wenn Du wissen willst, wie es sich als Mensch anfühlt, "beschossen" zu werden, dann stelle Dich doch künftig als "Objekt" für Paintballwettkämpfe zur Verfügung. Nach einem Wettkampftag wird Deine Einstellung zur Thematik "realer" sein und Du wirst Dir künftig Fragen, wie Deine, selbst beantworten können :-)

IdS

MrDirekt

Ich werde mich als Objekt zur Verfügung stellen. Selbstverständlich.

Du machst Leute nass und das kann als Straftat gewertet werden.

Ist doch wie Regen und sind nur paar Tröpfchen

@Honigstern03

Wenn ich dir ins gesicht schlage und deine nase blutet, darf ich dann auch sagen:
"ist doch wie als hättest du zu tief gepopelt".

@IxBetaXI

Hahahahaha ok hast recht