Ist das im Tank befindliche Öl im Kaufpreis eines Hauses enthalten?

10 Antworten

Vorräte von Heizöl sind nach § 96 BGB Zubehör eines Grundstückes/Hauses und sind, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, nach § 926 BGB mitverkauft; ist keine spezielle Regelung getroffen, wird es so behandelt, als sei es eben mitverkauft; ein gesonderter Ausgleich ist dann nicht mehr möglich; behalte es

Ich glaube nicht, dass das Öl im Tank zum Kaufpreis eines Hauses gehört. Wenn du den Tankinhalt behalten willst, wirst du ihn auch extra bezahlen müssen.

Saarland60  11.01.2009, 20:59

Muss er nicht.

Saarland60  11.01.2009, 20:59

Muss er nicht.

Saarland60  11.01.2009, 22:04
@Lavendel53

Wenn das Zubehör des Hauses nicht ausdrücklich im Vertrag ausgenommen ist, gilt die juristische Fiktion, dass es mitverkauft ist. Das ergibt sich aus § 926 BGB.

nichtswisser1  01.11.2012, 17:33
@Saarland60

genauso gehören Leuchtmittel und Türen / Fenster ,Briefkästen, Sicherungen und Lichtschalter inkl. Steckdosen auch dazu.

Hallo, Freund! Im notariellen Vertrag steht ungefähr so: ... Grundstück geht am soundsovielten in der o.g. Güte und Beschaffenheit auf den Käufer über..... Ob mit Haus oder ohne - es sind immer notariell beurkundete Grundstückskaufverträge. Gib dem kleinlichen Verkäufer einfach den gut gemeinten Rat, das vielleicht zuwenig bezahlt-verlangte Heizöl gerichtlich einzuklagen. Der wird sich fürchterlich erschrecken, was ein Rechtsstreit kostet (sein Anwalt mit Vorschuss, Gerichtskosten und Dein Anwalt -wenn er verliert!). Bis dahin weiss er noch nicht, was es für horrende Summen kostet, Ware aus einem Heizöltank abzupumpen! Und wenn er dann vom Abpump-Unternehmen noch erfährt, dass die abgepumpte Ware "zu entsorgen ist", was obendrein noch viel Geld kostet, wird es sich noch viel mehr erschrecken und sich wünschen, diesen Wunsch auf "nachträgliche Zahlung von mehr vorhandenem Heizöl niemals geäussert zu haben. Bleib ganz ruhig und warte einfach ab, welchen dummen Weg er einschlagen wird . . . . . Viele Grüsse von Arenoso

Musst du nicht extra bezahlen. Genau so gut könnte sich der Verkäufer die Glühbirnen extra bezahlen lassen, die im Treppenhaus hängen.

Da würde ich im konkreten Fall den Notar fragen. Es könnte nämlich im Vertrag ein Passus sein, der eine Nachforderung ausschliesst. Meist sind nämlich unter allgemeinen Klauseln solche ungenauen Angaben mit eingeschlossen.