Notarvertrag und Eigentumsübertragung?

4 Antworten

Jeder Notar kann Dir vor dem Kaufvertragsabschluß darüber Auskunft geben

Ja, ein Grundpfandrecht lässt die Bank im Grundbuch eintragen, wenn sie ein Darlehen für dessen Anschaffung gewährt. Für die Befreiung muss das Darlehen abgelöst, getilgt werden. Dann gibts von der Bank eine Bescheinigung, mit der man zum Grundbuchamt stiefelt. Dort wird dann das Pfandrecht gelöscht.

Wenn du dem Verkäufer nachweist, was du für die Tilgung bezahlt hast und dass das Pfandrecht gelöscht ist, und ihm dann noch den Restbetrag auf den vereinbarten Kaufpreis zahlst, darfst du dich als glücklicher Wohnungsbesitzer betrachten.

Das erklärt dir der Notar genau.

Vielen Dank. Habe noch eine weitere Erläuterung gefunden.

Das macht alles der Notar und nicht du. Aber im Prinzip ist es so richtig, wie du schreibst