Kann der Voreigentümer eines Hauses noch Geld für das Heizöl verlangen??
Vor kurzem haben meine Eltern ein yFerienhaus gekauft, erstmal alles gut und schön, doch da gibt es ein Problem: Der Heizöltank ist noch fast voll, da der Voreigentümer nochmal nachgetankt hat. (Warum auch immer man nochmal den Tank voll macht, wenn man sein Haus verkaufen will) Jetzt kommt der um die aus dem Knick, er will für die knapp 3000 Liter Öl 1500€ haben. Wir denken nicht einmal daran, ihm für das Öl auch nur einen Cent zu geben, wir haben ihm gesagt, wenn er will, dann soll er mit einem Tanklaster kommen und das Öl abpumpen. Nun stellt sich die Frage, ob der das überhaupt darf oder er uns das Öl als Zubehör des Hauses mitverkauft hat.
10 Antworten
Also, jetzt mal die Zusammenfassung:
Juristisch gesehen hätte er keinen Anspruch auf das Geld.
Moralisch:
Er hat (warum auch immer) Kurz vor dem Verkauf nochmal nach getankt und ich denke, wir werden ihm nicht die vollen 1500€ bezahlen, ihm aber etwas entgegen kommen.
Wenn das nicht im Kaufvertrag ausdrücklich drin steht: Nein.
Kann auch nicht mein Auto verkaufen und im Nachhinein zum Käufer sagen: leg mal noch 50 Euro drauf, der Tank ist noch halbvoll!
sein Pech.
Wenn im Kaufvertrag nichts gesondert über das Heizöl drinne steht dann gilt es als Zubehör nach BGB §97 und der ehemalige Besitzer hat weder ein Anrecht darauf noch kann er nachträglich Geld dafür verlangen.
Steht alles im Vertrag. Normalerweise gehört das Heizöl mit zum Haus. § 97 BGB.
Kann aber durch den Kaufvertrag anders vereinbart werden. Also: Kaufvertrag lesen.
Na wenn nichts drin steht, dann gehört es euch. Sachen, die nicht mit verkauft werden, müssen im notariellen Kaufvertrag benannt werden.
Also ruhig zurücklehen und nichts machen, bzw. dem Verkäufer auf den Kaufvertrag hinweisen.
Einn kleiner Schritt fehlt noch: § 311c BGB. Und es müssen auch wirklich Zweifel bestehen.
wurde der nach dem Notar Termin vom Voreigentümer Befüllt vorher wen er vorher dann ist der Vorbesitzer selber schult
Steht nichts dazu drin.