Heizkostenabrechnung falsch, wer ist haftbar

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Der Verbrauch einer Ölheizung wird üblicherweise nicht in kWh sondern in Liter Heizöl angegeben. Was Du als kWh angibst, werden wohl die Einheiten der Verbrauchsmessgeräte an den Heizkörpern sein. Diese können bei Euch deutlich weniger sein, aber durch übermäßiges Heizen anderer Bewohner muss Du auch erhöhten Verbrauch mittragen (durch die Umlage von 30 - 50 % der Heizkosten nach Wohnfläche). Zudem kann es sein, dass tatsächlich viel teurer nachgetankt werden musste (Literpreis), als im Jahr zuvor.

Die Hausverwaltung kann in der Heizkostenabrechnung für 2013 Falschablesungen vergangener Jahre korrigieren. Dazu später noch mehr.

Die am Tank befindliche Tankuhr muss nicht richtig gehen. Sie muss auch nicht geeicht sein. Sie gibt nur so ähnlich Auskunft, wie der Wetterbericht über das Wetter. Dennoch wäre es gut, wenn sie genau ginge.

Genauso wie ein Tankwagenfahrer die Pflicht hat, sich über den Füllstand genau zu informieren und zwar nicht über die eingebaute Tankuhr, genauso muss sich auch die Hausverwaltung über den Füllstand am Beginn der Abrechnungsperiode und am Ende informieren. Ebenso vor jeder neuen Befüllung. Die Stände müssen genau notiert werden und dementsprechend in der Abrechnung verwendet werden. Somit erhält man eine genaue Grundlage für die Ermittlung der Verbrauchskosten und deren Verteilung.

Lt. Rechnung mit 10000 L betankt? Weist die Rechnung nur eine Befüllung aus oder mehrere? Weist sie nur eine Befüllung aus und Ihr habt großen Zweifel, dass die 10000 Liter auch tatsächlich in den Tank passen, dann müßtet Ihr Euch den Lieferschein vorlegen lassen. Auf jedem Lieferschein befindet sich ein Abdruck von der Messarmatur des Tankwagens über die tatsächlich gelieferte Menge. 10000 Liter kann der Abdruck nicht aufweisen, wenn der Tank nur ca. 8800 Liter fasst. Gibt es aber zu der Lieferung mehrere Lieferscheine vom gleichen Tag, z. B. einer mit 7000 Liter und der andere mit 3000 Liter, ist natürlich die Frage, welche Tanks damit tatsächlich befüllt wurden. Gibt es zwei Lieferscheine von unterschiedlichen Tagen (weit auseinander) mit insgesamt 10000 Liter, dann gab es 2 Befüllungen. ALSO LIEFERSCHEINE PRÜFEN!

Sollte die Hausverwaltung der Meinung sein, versehentlich in den vergangenen Jahren nicht abgerechnete Mengen nun auf Euch Eigentümer umlegen zu müssen, dann kann sie das nicht über die normale Heizkostenabrechnung für 2013 machen, denn das würde bedeuten, dass die Mieter der anderen Eigentümer betrogen werden. Ergibt sich aber über den Verbrauch 2013 hinaus tatsächlich ein Betrag, der bisher nicht von den Eigentümern bezahlt wurde, dann könnte das ein Posten sein, der tatsächlich nach Eigentumsanteilen noch auf die Eigentümer umgelegt werden kann. Das wäre aber dann eine separate Prüfung.

Für die Eigentümerversammlung ist es also zunächst wichtig, mögliche Unterlagen und Belege noch zu beschaffen (s. o.), um dann dort nachvollziehbar vorzutragen, dass die Heizkostenabrechnung 2013 nicht in Ordnung ist. Die anderen Eigentümer können nicht einfach mit der Hausvewraltung mit machen und einer falschen Abrechnung zustimmen, denn sie würden sich ggf. ebenfalls des Betrugs an den Mietern schuldig machen. Beteilige Dich aktiv an der Versammlung und trag Deine Bedenken ggf. mit Nachweisen ruhig vor. Warte dann das Ergebnis ab. Sollte es darauf hinaus laufen, dass hier eine Falschabrechnung einfach hingenommen wird, ist Dein nächster Weg zu einem versierten Rechtsanwalt. Am besten gehst Du zu Haus & Grund, denn diese Organisation ist zur Vertretung Deiner Interessen da und kann Dir auch entsprechende Anwälte nennen, die sich auskennen.

Grundsätzlich ist es in den letzten Jahren immer so, daß beim Sparen von Heizenergie Kostenmäßig dasselbe Ergebnis oder noch darüber herauskommt. das machen die stark steigenden Energiepreise. Eine Abrechnung von heute kann man nicht mehr mit den Abrechnungen von z.B. 2009 vergleichen.

Nun kann es sein, das der Vorverwalter den Ölbestand nicht richtig erfasst hat. Der neue Verwalter schon und die Differenz muss er berechnen. Die Eigentümer müssen das zahlen. Wenn überhaupt wäre der Vorverwalter haftbar. Aber in die Heizkostenabrechnung 2013 gehört diese Differenz nicht. Das sehe ich auch so wie @ bwhoch2. Der User hat das sehr schön beschrieben. Für diese Differenz muss er noch ein Buchungskonto im nichtumlagefähigen Bereich - falls er die Kosten danach trennt - buchen und umlegen.

Das ist ein Fall für eine Rechtsanwalt.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das zulässig ist, was die Hausverwaltung da macht....

Hilfe gibt es beim Mieterverein, die haben Anwälte.

Da ich Eigentümer bin, hilft mir der Mieter Verein hier sehr wenig.

@stern2302

Ja sorry, dann nur der Anwalt

@stern2302

Du solltest trotzdem mal nachfragen, weil fragen darf man ja. Du bist zwar "Eigentümer" einer "Wohneinheit" aber nicht Besitzer des Ganzen.

So gesehen bist du halb Eigentümer halb Mieter. Mieter, wenn man den ganzen Gebäudekomplex mit drum und dran betrachtet.

Deine Heizkostenabrechnung hat doch rechtlich einen ähnlichen Charakter wie eine Nebenkostenabrechnung eines Mieters. Sinngemäß ist die Heizungsanlage ja auch nicht dein Eigentum sondern eine Mietsache für die du anteilige Kosten, Rücklagen usw zu zahlen hast.

Nicht immer so stur die Dinge nicht so sehen wollen, wie man sie sehen will! Sonst gibts du deinen anderen "Teilnehmern schon Vorteile oder Möglichkeiten, die dich aber dann aufregen würden, wenn sie sowas -ungerechtfertigt- annehmen. Weißt doch, wo kein Kläger da kein Richter.

@realistir

Da dürfte schon die Satzung des Mietervereins dagegen sprechen.

@bwhoch2

Vielleicht, wenn die Satzung zu eng ausgelegt ist. Trotzdem darf man fragen und bessere Antworten erwarten als ein "Nein". Meistens wird man raten können wer in solchen Fällen Ansprechpartner wäre.

So eine Tankuhr muss ja mit Sicherheit geeicht sein. Jetzt muss man rausfinden, wer für das Eichen zuständig war und wieso es nicht gemacht wurde.

Zuständig für diese Sachen ist die Hausverwaltung, die schiebt es jetzt aber auf die vorherige und jetzt kann keiner was dafür.

Kennst du den Unterschied vongeeicht und kalibriert? Eichen darf nur das Eichamt und was du meinst ist höchstens kalibriert. Tankuhrn an einem normalen haushaltsüblichen Tank haben gewisse Ungenauigkeiten.

Ein Tankwagenfahrer darf sich nie auf eine Tankuhr am Tank verlassen! Ferner muss eine gewisse Menge Leerraum vorhanden sein, weil Heizöl sich genau so wie andere Medien thermisch voluminös ändert.

Folglich müsste man in die Spezifikation vom Tankhersteller schauen, ob der angegebene Tankinhalt das Brutto- oder Nettovolumen bedeutet.