darf die Polizei ein familienmitglied vordern um seine autoschlüssel nach einer trunkenheitsfahrt zurück will?
ich wurde erwischt wie ich betrunken fahre ... mir wurde der schlüssel abgenommen. Soweit ja alles ok aber als ich mein schlüssel wieder haben wollte meinten die herren ich muss ein familienmitglied antretenlassen der dann auch noch untschreiben muss das ich ohne führerschein nicht fahre ?!?!?! der waagen als auch die Schlüssel sind mein besitz und was soll das dann ? und selbst wenn ich so dumm wäre das zu tun warum ein familienmitlied da mit reinziehen ?
5 Antworten
1. Frage:
Steht im Fahrzeugbrief dein Name? Denn nur dann gehört das Auto wirklich dir.
2. Frage:
Hat man dir auch den Führerschein abgenommen? Denn nur das würde erklären, dass ein Familienmitglied dafür unterschreiben muss, dass du nicht ohne Führerschein fährst.
Ja der Führerschein ist weg ... und was soll das jetzt genau bedeuten ?
du wirst auch unterschreiben müssen. und zwar, dass du der person den schlüssel nicht abnimmst, sondern der person den schlüssel lässt.
Nein ohne den Besitzer kannst du nichts tun. Du benötigt den Besitzer des Fahrzeugs, also die Person, auf die das Auto zugelassen wurde.
Das kann man ändern ja. Dazu muss der Besitzer das Auto selbst abmelden und dieses dann auf dich zugelassen werden. Während der Prozedur werden dann auch die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) auf dich umgeschrieben.
"Steht im Fahrzeugbrief dein Name? Denn nur dann gehört das Auto wirklich dir."
Falsch!!!
Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht oder dort ein anderer Name als der des Eigentümers steht.
Ja ok, in dem Punkt hast du Recht. Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass ohne den Fahrzeughalter nichts geht.
deine "Pappe" wurde gelocht - eingezogen. Damit keine Fahrerlaubnis mehr. Du willst den Schlüssel vom Fahrzeug haben; wie willst ohne FS das Auto abholen?? du brauchst jemanden
Nehme an, Du wurdest entmündigt. Das würde erklären warum Du eine Zweitunterschrift brauchst.
nein. er darf nur nicht mehr fahren. und deshalb bekommt er den schlüssel nicht.
Es tut mir Leid, ich ging bei meiner Antwort vom Schreibstil des Fragestellers aus.
Ja ,das kenn ich bin schon öfter mit Frau angerufen worden jemand abzuholen.
Mussten auch unterschreiben, bei der Wache.
Bley 1914
die schlüssel werden nur an jemand abgegeben, der im besitz einer gültigen fahrerlaubnis ist. und der muss unterschreiben, dass er dir den schlüssel nicht gibt.
der unterschreibt NICHT, dass du ohne führerschein nicht fährst, sondern er unterschreibt dafür, dir das fahrzeug nicht zugänglich zu machen.
passiert das nicht, kann das auto konfisziert und verwertet werden. du bekämst darüber eine bestätigung - allerdings keinen ersatz. um eine straftat zu verhindern, kann der staat dir auch dein eigentum entziehen. das fahren ohne eine gültige fahrerlaubnis ist eine straftat.
das auto ist dein eigentum - aber nicht dein besitz. und der schlüssel ist auch dein eigentum - aber schon gar nicht dein besitz.
eigentum ist, wenn dir etwas gehört. besitz ist, wenn du etwas hast. das, was du da hast, muss nicht unbedingt auch dir gehören.
wenn du nicht glaubhaft darlegen und sicherstellen kannst, dass du tatsächlich nicht selber fährst, wird dir das fahrzeug entzogen. das steht so im gesetz.
also kann ich ohne wehn anders nichts tun ? und wenn kann ich da nehmen ? und kann ich sie wenn ich will diese personen austauschen ?