darf die Polizei ein familienmitglied vordern um seine autoschlüssel nach einer trunkenheitsfahrt zurück will?

5 Antworten

1. Frage:

Steht im Fahrzeugbrief dein Name? Denn nur dann gehört das Auto wirklich dir.

2. Frage: 

Hat man dir auch den Führerschein abgenommen? Denn nur das würde erklären, dass ein Familienmitglied dafür unterschreiben muss, dass du nicht ohne Führerschein fährst.  

Idiot12345678 
Fragesteller
 06.03.2017, 18:34

Ja der Führerschein ist weg ... und was soll das jetzt genau bedeuten ? 

Idiot12345678 
Fragesteller
 06.03.2017, 18:41

also kann ich ohne wehn anders nichts tun ? und wenn kann ich da nehmen ? und kann ich sie wenn ich will diese personen austauschen ? 

pony  06.03.2017, 18:45
@Idiot12345678

du wirst auch unterschreiben müssen. und zwar, dass du der person den schlüssel nicht abnimmst, sondern der person den schlüssel lässt.

SDW2411  06.03.2017, 18:47
@Idiot12345678

Nein ohne den Besitzer kannst du nichts tun. Du benötigt den Besitzer des Fahrzeugs, also die Person, auf die das Auto zugelassen wurde.

Das kann man ändern ja. Dazu muss der Besitzer das Auto selbst abmelden und dieses dann auf dich zugelassen werden. Während der Prozedur werden dann auch die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) auf dich umgeschrieben.

Omikron6  06.03.2017, 18:55
@SDW2411

"Steht im Fahrzeugbrief dein Name? Denn nur dann gehört das Auto wirklich dir."

Falsch!!!
Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht oder dort ein anderer Name als der des Eigentümers steht.

SDW2411  06.03.2017, 19:05
@Omikron6

Ja ok, in dem Punkt hast du Recht. Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass ohne den Fahrzeughalter nichts geht.

deine "Pappe" wurde gelocht - eingezogen. Damit keine Fahrerlaubnis mehr. Du willst den Schlüssel vom Fahrzeug haben; wie willst ohne FS das Auto abholen?? du brauchst jemanden

Nehme an, Du wurdest entmündigt. Das würde erklären warum Du eine Zweitunterschrift brauchst.

pony  06.03.2017, 18:43

nein. er darf nur nicht mehr fahren. und deshalb bekommt er den schlüssel nicht.

DanBam  07.03.2017, 04:18
@pony

Es tut mir Leid, ich ging bei meiner Antwort vom Schreibstil des Fragestellers aus.

Ja ,das kenn ich bin schon öfter mit Frau angerufen worden jemand abzuholen.

Mussten auch unterschreiben, bei der Wache.

Bley 1914

die schlüssel werden nur an jemand abgegeben, der im besitz einer gültigen fahrerlaubnis ist. und der muss unterschreiben, dass er dir den schlüssel nicht gibt.

der unterschreibt NICHT, dass du ohne führerschein nicht fährst, sondern er unterschreibt dafür, dir das fahrzeug nicht zugänglich zu machen.

passiert das nicht, kann das auto konfisziert und verwertet werden. du bekämst darüber eine bestätigung - allerdings keinen ersatz. um eine straftat zu verhindern, kann der staat dir auch dein eigentum entziehen. das fahren ohne eine gültige fahrerlaubnis ist eine straftat.

das auto ist dein eigentum - aber nicht dein besitz. und der schlüssel ist auch dein eigentum - aber schon gar nicht dein besitz.

eigentum ist, wenn dir etwas gehört. besitz ist, wenn du etwas hast. das, was du da hast, muss nicht unbedingt auch dir gehören.

wenn du nicht glaubhaft darlegen und sicherstellen kannst, dass du tatsächlich nicht selber fährst, wird dir das fahrzeug entzogen. das steht so im gesetz.