Ist das ein Facharbeiter-Brief?

Zeugnis  - (Schule, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

5 Antworten

Bei mir steht noch "in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf" dabei. Keine Ahnung, ob das je nach Kammer variiert oder ob du da irgendwas anderes gemacht hast, Beruf ist ja unkenntlich gemacht ;). Aber ja, das ist ansonsten der "Facharbeiterbrief".

Das höhere Gehalt durch die abgeschlossene Ausbildung ergibt sich aber nicht allein durch das Bestehen einer Prüfung. Vielmehr kommt da dadurch zustande, dass jemand mit dem umfangreichen Fachwissen, was man in einer Ausbildung erwirbt, kompliziertere und verantwortungsvollere Aufgaben im Unternehmen übernehmen kann. Und für diese anspruchsvolleren Aufgaben gibt's dann auch mehr Geld.

Natürlich steht es dir trotzdem frei, mit dem Chef darüber zu verhandeln, ob du trotz des gleichen Aufgabengebiets nur wegen der vorhandenen Ausbildung mehr Geld bekommen könntest. Aber wie gesagt - in der Regel wirst du so eine Verhandlung nicht "gewinnen", weil dein Stück Papier allein dem Unternehmen ja auch nicht mehr Geld einbringt als vorher bei gleichem Aufgabengebiet.

Ja, mit diesem Zeugnis bist Du Fachkraft / Facharbeiter. In der Regel bekommst Du auch etwas mehr gegenüber den Personen, die die gleiche Tätigkeit ausüben, die dies aber nicht gelernt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass beide etwa gleich alt sind bzw die gleiche praktische Erfahrung bei dieser Tätigkeit haben.

§ 66 BBiG lässt für mich auf keine "reguläre" Berufsausbildung schließen sondern auf eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.

Was ist denn letztlich der Ausbildungsberuf? Mit einer Fachpraktikerausbildung dürftest du in Sachen Gleichwertigkeit und Lohnhöhe in der Regel häufig den Kürzeren ziehen.

Ja, ist es. Herzlichen Glückwunsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast eine Fachpraktikerausbildung absolviert, hier der § 66 Berufsbildungsgesetz.

§ 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen

(1) Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen.

(2) § 65 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

also das heißt kein Fachkraft