Kündigung während der Probezeit/ Diskriminierung wegen ADHS

4 Antworten

also sowas würde ich einem Arbeitgeber niemals erzählen, wenn ich an ADHS leiden würde. Das kriegt man gleich den Stempel weg und gerade im Krankenhaus, geht sowas rum wie ein Lauffeuer.

Wer im medizinischen Bereich arbeiten möchte dem wäre ratsam darüber zu schweigen.Vor allen Dingen auch, wenn man Medikamente bekommt, der dem BtMG unterliegt und diese Mittel bekanntlich auch noch sehr hohe Nebenwirkungen haben.

Ich denke hier geht es um die verantwortungsvolle Aufgabe in schwierigen medizinischen Situationen auch zielgerichtet und schnell handeln zu können und Sucht ist bei AD(H)S ein bisher völlig unterschätztes Thema.

Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Medikamenten die süchtig machen. An vorderer Stelle stehen die Tranquilizer (Valium, Tavor, Lexotanil usw.), die nicht selten bei AD(H)S gegen die Unruhe und die Stimmungsschwankungen eingesetzt werden, aber im Langzeitgebrauch nicht verordnet werden sollten, weil sie ein hohes Suchtpotential haben. Außer in der Behandlung von Notfallsituationen bei psychischen Ausnahmezuständen sollten diese Medikamente überhaupt nicht mehr verordnet werden.

Weiterhin haben die Schmerzmittel eine Suchtpotenz und AD(H)S-ler neigen dazu sie zu missbrauchen, weil sie Schmerzen oft nur schwer aushalten und auch sehr schmerzempfindlich sein können.

Und deshalb hatte man so entschieden sie gehen zu lassen.

Viel zu gefährlich.

ArbeiterRind  11.09.2014, 17:56

lol den teil gerade erst gelesen. Wie doof muss man sein um so etwas auch noch kundzutun und sich dann zu beschweren, wenn man entlassen wird, weil man fr unzurechnungsfähig gehalten wird?

Schön zu wissen, dass die Arbeitswelt dieser Modekrankheit keine Extrawürste wie in der Schule bietet. Und mit Ritalin/Adderal lässt sich das Leben ja so einfach machen, da muss man sich gar nicht selbst anstrengen...aber genug gelabert

Kannst du schriftlich beweisen, dass die Kündigung im direkten Zusammenhang mit der angeblichen Krankheit steht? Ich kann keine "offensichtliche Diskriminierung" erkennen aus deiner konfusen Schilderung.

.......während der** PROBEZEIT**kann von BEIDEN Seiten,

ohne** Begründung** gekündigt werden.

Erspar es deiner Tochter, sie wird was Neues finden.....

Viel Glück !

da in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, werdet Ihr auch mit einer Kündigungsschutzklage keinen Erfolg haben.

offensichtlichen Diskriminierung aufgrund der ADHS??? müsstet Ihr beweisen, ist aber irrelevant, da Kündigung rechtens