Umzug in Beschäftigungsverbot möglich?

4 Antworten

Kündige nach deiner Elternzeit und such dir einen neuen job.

und der Arbeitgeber ist wieder mal der dumme August, der die Stelle freihalten muss und die anderen ihre Arbeit mit auffangen müssen obwohl vielleicht ein Bewerber in die Stelle möchte......ja das ist sie, die Egomanengesellschaft.

@Nussbecher

Wenn die auf das Geld angwiesen sind und der Mann den Job will bleibt ihnen wohl nichts anderes übrig.

Der Arbeitgeber kann sie so oder so nicht kündigen.

@Jenny4407

das ist schon klar....kann man nur menschlich eben auch anders betrachten. Muss sie selbst mit sich und ihrem Gewissen vereinbaren.

@Nussbecher

Könnt ihr alle nicht lesen ? Ich habe nie gesagt dass ich meinen Arbeitgeber verarschen will ich hab gefragt wie das dann mit dem Geld abläuft WENN ICH KÜNDIGE und ob es dann ne andere Möglichkeit gibt Geld zu bekommen

@Nussbecher

Erstens kann der Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverbotes eine sachgrundbefristete oder auch dauerbeschäftigte (wenn die Fragestellerin nach dem Beschäftigungsverbot ohnehin nicht zurückkehren will) Ersatzkraft einstellen.

Zweitens entstehen dem Arbeitgeber durch das Beschäftigungsverbot keine Kosten, da ihm alle Entgeltleistungen (Entgelt, Sozialversicherungsbeiträge) von der Krankenkasse erstattet werden!

Also: Wo soll der Arbeitgeber hier ein größeres Problem haben?!?

@Nussbecher

das ist nicht Egomanengesellschaft sondern "unternehmerisches Risiko".

@Familiengerd

Dir ist bewusst dass ein neuer Mitarbeiter erstmal eingearbeitet werden muss und daher am Anfang erstmal kostet? Aber ist auch wurscht, sie wird es machen wie sie meint. Ich habe lediglich geschrieben, was ich davon halte.

@Nussbecher
Dir ist bewusst dass ein neuer Mitarbeiter erstmal eingearbeitet werden muss und daher am Anfang erstmal kostet?

Jeder Mitarbeiter kosten Gehalt/Lohn/Entgelt - und nicht nur "erstmal".

Willst du das jedem Arbeitnehmer "vorhalten", der es wagt, zu kündigen, längere Zeit krank zu sein, in Elternzeit zu gehen oder sonst wie auszufallen, so dass eine Ersatzkraft eingestellt werden muss?

@Familiengerd

Nein, ich versuche es nochmal anders zu beschreiben: Die Mitarbeiter in er EInarbeitungszeit kostet mehr als er dem Betrieb einbringt. Mitarbeiter profitieren ja quasi durch ihren Lohn auch am Gewinn der Firma, können aber rein logsich zu Beginn nicht viel selbst erwirtschaften, da sie eben eingearbeitet werden müssen. Ganz normal.

Ich halte niemandem etwas vor, sondern sage lediglich meine Meinung, kannst Du diese so stehenlassen oder willst Du mir sie etwa vorenthalten ? ;-)

ich kann dir mal einen Fall aus meinem Bekanntenkreis erzählen, ohne natürlich zu sagen, dass dir das widerfahren würde.

sie und er haben in Köln gewohnt, sie wurde schwanger. auch hier Beschäftigungsverbot. er bekam ein Stellenangebot in München und hat es angenommen. sie hat gekündigt und sie sind nach München gezogen. während der Elternzeit haben die beiden sich getrennt. sie ist zurück nach Köln gegangen und hatte keinen Job mehr.

beim Arbeitsamt hat man nur mit dem Kopf geschüttelt, weil sie den Job gekündigt hat, anstatt dies nach der Elternzeit bzw. vor Ablauf zu tun. Sperrzeit vom Amt gabs oben drauf wegen Eigenkündigung.

natürlich unken viele, dass der Arbeitgeber angeblich der Dumme ist. aber wer kann so weit in die Zukunft sehen? niemand.

niemand kann das, nur darf man doch sicher alle Seiten beleuchten. Wundert sich aber bitte niemand darüber, wenn Firmen pleite gehen......könnte an den Personalkosten liegen für Leute, die gar nicht da sind.

was für Kosten verursacht jemand der in Elternzeit ist ?????

Das wäre schon sehr unfair die Elternzeit mitzunehmen und dann erst zu kündigen, kann dann auch auffallen, da Du ja Deine neue Adresse melden musst, dann weiß der Arbeitgeber eh Bescheid. Sei so fair und kündige.

Wenn Du aktuell keinen neuen Job annehmen kannst, dann ist das so. Habt Ihr Euch das nicht durchgerechnet? Wieos muss er ausgerechnet jetzt den Job wechseln?

Ihr spielt hohes Risiko (er hat ja dann auch erstmal Probezeit)

Durch deinen Umzug zeigst du dass du nicht mehr für diese Stelle arbeiten wirst, somit steht dir ab den Umzug nicht mehr das Eltern Geld des Arbeitgebers zu.

Wegen einer neuen Stelle Mut einer schwangeren gleich umzuziehen ist ein hohes was is wenn man nich nicht mal die Probezeit hinter sich hat

somit steht dir ab den Umzug nicht mehr das Eltern Geld des Arbeitgebers zu

Das ist Unsinn!

Das Geld steht ihr so lange zu, wie das Arbeitsverhältnis besteht - Umzug hin oder her!!

@Familiengerd

Wenn der AG mitbekommt (und sie muss ja die neue Adresse angeben, was meinst Du, was er macht? Richtig, sie erhält die Kündigung, der AG wird nicht blöde sein.

@Nussbecher
Richtig, sie erhält die Kündigung

Da bist du rechtlich aber falsch informiert.

Der Arbeitgeber darf einer Schwangeren nicht kündigen, wenn die Kündigung nicht gerade aus einem Grund erfolgt, der mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat - und ein solcher Grund ist hier nicht gegeben.

Für den Arbeitgeber gibt es - unabhängig davon - auch keine notwendige Veranlassung zur Kündigung: die Arbeitnehmerin kann so oder so nicht eingesetzt werden und kostet den Arbeitgeber während des Beschäftigungsverbotes auch nichts!

@Familiengerd

Ich sagte nicht, dass er keine Gründe findet, wenn er wollte......jeder kann das. Aber die Familie liebt das Spiel mit dem Feuer.....sieht man ja an der zeitlichen Fehlplanung mit seinem neuen Job.