Ist das Diebstahl Pfandflaschen zu klauen?
schön guten Abend. Ich wollte mal fragen ob es Diebstahl ist Pfandflschen zu klauen. Heute in einem Stadion durfte man nicht mit Flaschen rein. Die Flaschen musste man dann in einen Beutel tun. So jetzt geht es darum einer hat de Beutel genommen und alles im Supermarkt abgegeben. Ist es Diebstahl?
2 Antworten
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Also ja, ist es. Der Wert der Sache spielt beim Tatbestand keine Rolle, höchstens bei der Ermessung der Strafe.
Der Veranstalter ist der neue Eigentümer der Flaschen. Damit sind die Flaschen nicht herrenlos und somit Eigentum, dass man nicht wegnehmen darf.
Der Veranstalter hat die Flaschen eingesammelt und ist verantwortlicher Eigentümer/Besitzer, zumal sich die Sachen auf seinem Gelände befinden. Er müßte auch haften, wenn irgendetwas mit den Flaschen geschieht. (z.B. Behälter kippt um und verletzt Personen)
Ich habe es so verstanden, dass die Flaschen abgegeben werden mussten, aus Sicherheitsgründen, nachvollziehbar. Das heißt aber nicht, dass der Veranstalter nun Eigentum daran erwirbt, denn die Sache war ja nicht offensichtlich aufgegeben, sondern nur zur Verwahrung abgegeben worden.
Somit ist der Veranstalter Besitzer der Pfandflaschen, aber niemals Eigentümer.
Es ist dem Veranstalter nicht zuzumuten, für dieses überlassene "Eigentum" ein System zur Verfügung zu stellen, damit jeder Depp, der die Regel ja kennen sollte, seine 8-25 Cent wieder bekommt. Daher wird im Kleingedruckten der AGB sicherlich etwas über die Eigentumsverhältnisse zu Gunsten des Veranstalters stehen. (spekulativ, aber sehr wahrscheinlich)
Na, ob der damit vor Gericht durchkommt? Wahrscheinlich kommt es aber nicht zur Anklage, geringe Beträge werden ja heute nicht mehr geehrt. Im Vergleich zum Schaden des Einzelnen kann man das auch tolerieren, aber der Veranstalter verdient sich eine goldene Nase damit.
Man kann davon ausgehen, dass eine solche AGB-Klausel unwirksam wäre, weil es gegen § 985 BGB verstieße: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html
Ich bin jetzt kein Stadiongänger, aber was ist denn auf Flughäfen? Wenn ich da mit Flüssigkeiten oder Gegenständen auftauche heißt es doch auch: abgeben oder nicht mit fliegen.
Da ist das vermutlicher weise anders, weil der Fluggast hier sein Eigentum aufgeben muss, wenn er nicht die kurzfristige Möglichkeit findet, sie irgendwo zu lagern, und man ist ja dann für längere Zeit weit weg.
Das Stadion verlässt man aber in absehbarer Zeit wieder und könnte dann eine Pfandflaschen zurückbekommen.
Das liegt jeweils in der Natur der Sache. So wie ich mein Sofa aufgeben musste, weil es in meiner neuen Wohnung keinen Platz mehr fand.
Du kannst ja auch wieder mit der Flasche umdrehen, wenn du das Eigentum nicht zu Gunsten des Betreibers aufgeben willst. Nur ist es dem Betreiber auch nicht zuzumuten, für die paar Cent eine Registrierung des Eigentumes vorzunehmen. Nicht desto trotz ist er der neue Eigentümer und somit Geschädigter einer hier angefragten Wegnahme.
Ist das jetzt ein Argument? Kennst du Urteile?
Nein, ich hatte nur beruflich damit zu tun und kenne mich darum überhaupt nicht aus...
Bist du Stadionwächter oder bei der Justiz? Falls zweiteres, so solltest dazu hier Beispiele bringen können.
Ich schrieb ich hatte, ich habe nicht mehr. Ich schrub auch, dass ich keine konkreten Urteile kenne. Und warum soll ich Beispiele bringen? Du bringst ja auch keine. Ganz davon abgesehen glaubst du mir ja doch nicht.
Ich weiß auch nicht, ob es da konkrete Fälle gab, aber wenn es mal jemand auf einen Prozess ankommen lässt, dürfte der Veranstalter im Stadion ziemlich alt aussehen, da bin ich mir sicher.
Weichst du aus? Ich gehe juristisch an die Sache heran und gebe entsprechende Aussagen/Überlegungen an, die auf dem StGB beruhen. Was für einen Beruf hattest du, in dem du dich mit Flaschenpfand-Diebstahl beschäftigt hast?
Als Beamter muss ich mich auch ein wenig im Strafrecht und im Zivilrecht auskennen. Ich habe den § 985 BGB auch schon genannt. Das ist die einschlägige Vorschrift, Ausnahmen davon gibt es nicht.
Ausweichen will ich das nicht nennen, ich habe nur ein wenig das Gefühl, genervt zu sein. Das StGB hast du vorher noch nicht einmal erwähnt, und das wird hier auch gar nicht gebraucht.
Wie kommst du denn darauf???