Hallo, ich habe vor 7 Monaten, über check24, einen Internetvertrag bei Unitymedia abgeschlossen. Bei Nachfrage, wann der Cashback von 150 Euro gezahlt wird, sagte man mir, Unitymedia hat den Vertrag storniert und die Bestellung deaktiviert, also besteht kein Anspruch. Doch ist der Vertrag, über check24, zustande gekommen. Ich habe Telefon, Internet und zahle auch.
Nun sagte ein Mitarbeiter von Unitymedia, ich hätte bei ihnen den Antrag telefonische gestellt, was aber nicht der Wahrheit entspricht. Ein check24 Telefonist sagte, es besteht kein Anspruch, dann aber, um mich schnellstens abzuwimmeln, ich werde das Geld schon bekommen, wenn nicht könnte ich es ja einklagen.
Ich werde mir wohl einen Anwalt nehmen müssen. Wer trägt die Kosten? Muss ich die Anwaltskosten vorstrecken? Wie lange dauert es ca. bis zur Gerichtsverhandlung?
Kennt sich da jemand aus?
mfg