Inkassogebühren zahlen, trotz bezahlter Rechnung?

4 Antworten

Nein, musst du nicht bezahlen. Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar.

Am besten nochmal einen Widerspruch verfassen und die Meldung an Auskunfteien untersagen

Muss ich diese zahlen, obwohl ich bereits das Geld an die Bahn überwiesen habe?

Nö!

Nicht durchsetzungsfaehig und wird mangels erfogsaussichten nicht expl eingeklagt 

Rechne trotzdem mit bösen Briefen

Brauchst du links zur rechtsprechung oder formulierungshilfe dann noch mal Bescheid sagen