Inkassogebühren zahlen, trotz bezahlter Rechnung?
Hallo,
bei mir geht es um folgenden Fall. Ich habe eine Probebahncard gekauft aus der anschließend ein Bahncard-Abo wird und ich sollte die entsprechende Bahncard zahlen. Habe das allerdings vergessen, bis ich dann ein Ticket gekauft habe. Ich habe dann die Rechnung rausgesucht und morgens vor der Arbeit via dem Überweisungsschein gezahlt, das Geld ging noch am selben Nachmittag von meinem Konto ab. Als ich Abends nach Hause kam, lag allerdings schon ein Schreiben vom Inkassobüro im Briefkasten. Schlechtes Timing.
Ich habe dem Inkasso-Dienst via Mail geschrieben, dass ich den Betrag bereits gezahlt habe. Anschließend kam später ein weiteres Schreiben, in dem sie den Betrag von ihren Forderungen abgezogen haben und weiterhin ihre Gebühren von knapp 60 € einfordern.
Diese Gebühren sind ziemlich überteurt. Muss ich diese zahlen, obwohl ich bereits das Geld an die Bahn überwiesen habe?
4 Antworten
Nein, musst du nicht bezahlen. Die Inkassogebühren sind nicht durchsetzbar.
Am besten nochmal einen Widerspruch verfassen und die Meldung an Auskunfteien untersagen
Muss ich diese zahlen, obwohl ich bereits das Geld an die Bahn überwiesen habe?
Nö!
Nicht durchsetzungsfaehig und wird mangels erfogsaussichten nicht expl eingeklagt
Rechne trotzdem mit bösen Briefen
Brauchst du links zur rechtsprechung oder formulierungshilfe dann noch mal Bescheid sagen