Rechnung bezahlt, trotzdem Inkassogebühren

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Man kann an das Inkassobüro antworten, dass die Hauptforderung bereits bezahlt ist, und dass die Zahlung der Inkassokosten aufgrund des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgelehnt wird.

Trotzdem werden noch einige Droh-Bettel-Briefe kommen. Danach wird das sang- und klanglos einschlafen.

Aufgrund der inkasso-unfreundlichen Rechtsprechung der meisten Amtsgerichte werden üblicherweise Inkassokosten nicht gerichtlich eingeklagt.

Die außergerichtlichen Inkasso Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt (Link zur rechtsprechung als Kompl an dein Postfach)

In der 2 Mahnung welche Du beglichen hast waren bereits interne Mahngebühren enthalten ?

Es handelt sich nicht um einen Lastschriftrückläufer ?

Wenn man erst bei der 2. Mahnung auf den letzten Drücker bezahlt, muss man damit rechnen, dass solche Gebühren anfallen. Wenn aber erst mitgeteilt wird, dass die Gebührenrechnung hinfällig ist und auf einmal soll die Gebühr doch bezahlt werden, dann ist das merkwürdig. Ich würde beim Inkassobüro nachfragen, was das soll.

Inkassogebühren sind i.d.R. komplett irrelevant.

Meine Frage ist, ob ich die Gebühren noch bezahlen muss, obwohl ich die Rechnung bereits beglichen haben.

Musst du nicht.