Inkassoforderung rechtlich?

4 Antworten

und auch nicht mitbekommen, dass die Lastschrift nicht abgebucht werden konnte

Wie oft guckst du auf dein Konto? Nie! Dann würde ich das jetzt mal tun.

Ist das alles rechtens?

Evtl. lassen sich die Inkassokosten sparen, aber wenn die Geschätsgebühr (bescheuerter Name) einer 0,3 Inkassovergütung nach RVG entspricht wäre diese ggf. sogar statthaft.

5,90 € RLV sind auch noch im Rahmen.

Zinsen sind auch klar.

So ganz ohne Mahnung?

In diesem Fall ja, denn mit dem Bezahlen per Lastschrift garantierst du dem Gegenüber ausreichende Deckung. Kann die Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst werden, entsteht der Verzug automatisch, es braucht dann keine Mahnung.

fiwaldi  26.11.2016, 13:10

Solide Unternehmen mahnen an

kevin1905  26.11.2016, 13:28
@fiwaldi

Kann man machen, muss man aber nicht in diesem Fall.

es wurde nichts zurückgebucht. die von dir genehmigte lastschrift wurde von deiner bank nicht eingelöst. daher steht auch nichts auf dem kontoauszug.

eine mahnung muss da nicht mehr erfolgen. die beträge sind da auch noch angemessen

Kirschkerze  26.11.2016, 11:43

"es wurde nichts zurückgebucht. die von dir genehmigte lastschrift wurde von deiner bank nicht eingelöst. daher steht auch nichts auf dem kontoauszug."

Klar stehen Rücklastschriften auf dem Kontoauszug ;) Erst die reguläre Abbuchung und dann direkt wieder die Gutschrift 

martinzuhause  26.11.2016, 11:45
@Kirschkerze

das ist nur bei einer abbuchung so. weist die bank die lastschrift zurück weil nicht genug drauf ist steht da nichts auf dem kontoauszug. es erfolgten ja auch keine umsätze

fiwaldi  26.11.2016, 13:09
@martinzuhause

Mal die Kontoauszüge genauer ansehen!

Eine nicht eingelöste Lastschrift ist auf jeden Fall nachzuvollziehen, wie schon oben beschrieben

  1. Abbuchung der Lastschrift --> das Konto wird überzogen und steht im Minus
  2. Bei unzureichender Deckung erfolgt (automatisch) die Rückbuchung und die gleichzeitige Gutschrift, sodass der Kontostand wieder wie vor der LS war.
  3. Etliche Banken lassen sich diesen Aufwand mit paar  €uronen vergüten. Das erscheint etweder sofort oder mit dem Monatsabschluss.
mepeisen  26.11.2016, 15:38
@martinzuhause

Und selbst wenn es bei dir nicht so wäre: Dann musst du einen separaten Brief bekommen. Die Bank muss den Kontoinhaber auf einem vertraglich vereinbarten Kanal aktiv über Rücklastschriften informieren.

martinzuhause  26.11.2016, 18:59
@mepeisen

das wird die bank sicher auch machen. das ändert aber erst mal nichts an den kosten für die nicht erfolgte einlösung der lastschrift und deren folgen

"und auch nicht mitbekommen, dass die Lastschrift nicht abgebucht werden konnte"

Du bist in der Pflicht Kontoauszüge zu checken. (und für ausreichend Deckung auf dem Konto zu sorgen)

"So ganz ohne Mahnung? " Mahnungen müssen nicht erst rausgeschickt werden wenn da Zahlungen zurückgegangen sind (da vereinbarter Abbuchungstermin). Das darf sofort an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden. Die Gebührenaufstellung ist auch okay also musst du zahlen



druidefix 
Fragesteller
 26.11.2016, 12:39

Okay, danke. Habe überwiesen.

mepeisen  26.11.2016, 15:41

da Zahlungen zurückgegangen sind (da vereinbarter Abbuchungstermin).

Der Termin hat damit nichts zu tun. Die tatsächliche Begründung für die überflüssige Mahnung ist: Es liegt eine sogenannte Selbst-Mahnung vor, insbesondere durch die Info der Bank, die an den Schuldner rausgegangen sein muss.

Das darf sofort an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden

Das ist nach wie vor in der Fachliteratur umstritten, ob bei einer Rücklastschrift reflexartig ein Inkasso eingeschaltet werden muss. Das Inkasso schützt hier IMHO nur eine sehr dezente Gebührenforderung für ein Schreiben einfacher Art vor einem möglichen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

Narrenfreiheit hat ein Gläubiger auch bei Rücklastschriften nach wie vor nicht.

Wenn Du nachweisen kannst, das es vertraglich so vereinbart ist, dass abgebucht wird und auch die Konto Daten die Richtigen sind, das abbuchen durch entsprechende Deckung möglich war, dann schreibst Du das genau so an das Inkasso Büro.

martinzuhause  26.11.2016, 11:44

wenn die bank die lastschrift zurückgewiesen hat sind die kosten gerechtfertigt

AntwortMarkus  26.11.2016, 11:45
@martinzuhause

Ja. Wenn. Aber das wissen wir nicht.  Normalerweise kann man das auf dem Kontoauszug sehen.

martinzuhause  26.11.2016, 11:51
@AntwortMarkus

auf dem kontoauszug steht nicht wenn eine lastschrift wegen zu geringer deckung garnicht erst eingelöst wurde

kevin1905  26.11.2016, 12:44
@martinzuhause

Natürlich kann man das.

Die Lastschrift würde binnen 24 Stunden dem Konto wieder gutgeschrieben und "mangels Deckung" steht dann dabei.

Auch sind die Banken verpflichtet darüber zu informieren. Es wäre ein kostenpflichtiges Schreiben rausgegangen.

mepeisen  26.11.2016, 15:37
@martinzuhause

wenn die bank die lastschrift zurückgewiesen hat sind die kosten gerechtfertigt

Ausnahmsweise stimmt das sogar mal so. Aber nur weil das Inkasso sich auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt hat. Die 5,90€ Rücklastschrift sind trotzdem ne Spur zu hoch. Aber sich um 1 Euro streiten`?