Lastschrift Rückgabe nun Inkasso Verfahren?

5 Antworten

Aufgrund dessen war ich stinksauer und habe sofort die Lastschrift zurück gebucht da ich für sowas nicht zahlen will.

Kontrolliere mal deine Emotionen. In Vertragsangelegenheiten sollte man grundsätzlich sachlich bleiben. Du kannst nicht einfach eigenmächtig eine Lastschrift zurück buchen lassen, wenn ein gültiger Kaufvertrag und eine Ermächtigung vorliegt.

Ist das so rechtens?

Im Prinzip ja. Du hast durch die Rücklastschrift einen Schaden angerichtet, den du begleichen musst. Allerdings sind 11 Euro zu viel. Üblich wären eher 4-6 Euro, das würde ich an deiner Stelle auch begleichen.

Ich denke nicht das es was mit Emotionen kontrollieren zutun hat. Schließlich haben vorher auch schon Produkte gefehlt, ist ja dann kein Wunder das man sauer ist. 

@LadyLizRawr

Dann lässt man dem Händler eine Nachricht zukommen, dass er die fehlenden Produkte bitte nachsenden möge. Und bei wiederholtem Fehlen der Artikel erklärt man seinen Rücktritt vom Kaufvertrag

@franneck1989

Entschuldige, ich weiß nicht ob ich das gut genug beschrieben habe. Aber es fehlten schon mal Produkte in den Boxen vorher. Dort wurde mir mitgeteilt das der "wirtschaftliche Aufwand" zu hoch wäre, um mir das nachzusenden. 


Achja und gekündigt habe ich sowieso schon vor 2 Wochen. Allerdings hatte ich dieses Paket was ich Montag bekomme habe noch bezahlt das gehörte also noch quasi zum Vertrag. 


Und tschuldigung aber wenn man nun zum wiederholten mal schon das Problem hat und es dann auch noch ganze 5 Produkte sind, da kann es schon mal sein das man sauer ist. 

Es besteht ein gültiger Kaufvertrag den du nicht einfach einseitig wieder auflösen kannst. Vor dem Rücktritt hat der Verkäufer das Recht nachzubessern.

Das ist grundsätzlich zwar richtig, aber hier handelt es sich um einen Wiederholungsfall (Abo?) und bei den ersten Reklamationen hat der Verkäufer ja offensichtlich nicht nachgebessert bzw. die Nachbesserung verweigert.

In so einem Fall ist das Vertrauensverhältnis stark gestört und eine fristlose Kündigung bzw. ein Rücktritt mit Verzicht auf Nachbesserungen könnte hier durchaus gerechtfertigt sein.

@mepeisen

Ja das stimmt so. Ich hatte schon mal das Problem 2 malig das etwas gefehlt hat. Dort wurde mir nur mitgeteilt das ich entweder eine Einmalige Box bestellen sollte und sie das Produkt gratis mit rein legen (was ich aber nicht eingesehen habe). Ansonsten wäre der "wirtschaftliche Aufwand" zu hoch, mir ein Produkt nachzusenden. Vielleicht haben sie mir auch einfach nicht geglaubt (trotz Fotos) das das Produkt fehlte. Deshalb habe ich auch vor 2 Wochen ca. gekündigt und nun diese miserabel Box erhalten mit satten 5 fehlenden Produkten. Und da war ich natürlich schon etwas sauer und habe es eigenmächtig zurückgebucht. 

da mein Paket nur die Hälfte an Produkten enthielt, die eigentlich drin sein sollten.

Hast du bei der Bestellung vielleicht einen Passus übersehen, der besagt, dass wenn bestellte Artikel gerade nicht vorrätig sind, diese in einer zweien oder dritten Sendung nachgeschickt werden?

Aufgrund dessen war ich stinksauer und habe sofort die Lastschrift zurück gebucht da ich für sowas nicht zahlen will.

Für die Artikel, die du bekommen hast, schuldest du aber eine Bezahlung, denn die wurden ja - wie du einräumst - korrekt zugestellt.

Ist das so rechtens?

Nein. Hier liegen Fehler von beiden Seiten vor. Du hättest die Sendung sofort - am besten schriftlich - reklamieren sollen und die Einzugsermächtigung widerrufen (§ 293 BGB). Ferner hättest du die kostenfreie Nachsendung der fehlenden Artikel in einer angemessenen Frist (7 Tage) verlangen sollen.

Allerdings schuldet der Händler auch die Zusendung einer kompletten Sendung laut Bestellung und hat den Vertrag erst dann vollständig erfüllt, wenn er dies nachweislich getan hat.

Nein ich habe nichts überlesen. Das sind Boxen die monatlich kommen und jeder bekommt quasi die selben Produkte. Habe nun auch schon mehrere "Opfer" gefunden, bei denen auch 3-4 Artikel fehlten. 

Dennoch ist die Bestellung nicht komplett gewesen. Das ich es zurückgebucht habe, war nicht unbedingt richtig, dass sehe ich mittlerweile auch ein. 

Allerdings finde ich die 10 Euro Rücklastschriftgebühren sehr überhöht. Habe im Internet gelesen, dass eigentlich nur höchstens 3 Euro zulässig sind. Weißt du dazu mehr? 

@LadyLizRawr

Die tatsächlich entstandenen Kosten können dir auferlegt werden.

Alternativ kann eine angemessene Pauschale von 3,65 € verlangt werden. Wird mehr verlangt ist nachzuweisen, dass diese Kosten tatsächlich enstanden sind.

Außerdem hatte ich vor über einer Woche auch bereits gekündigt weil die letzten Male auch jeweils 1 Produkt fehlte

Eine Fristsetzung von einer Woche, dass sich der Händler erklärt, ist durchaus in Ordnung. Wenn er eine Woche lang nicht reagiert und auch nicht nachbessern will, kannst du durchaus davon ausgehen, dass er auf sein Recht zur Nachbesserung verzichtet.

Dass er überhaupt erst bei einer Rücklastschrift reagiert, lässt mich ein wenig zweifeln, dass es wirklich beim Paket-Lieferdienst ausgeräumt worden sei. Außerdem kann doch der "Dieb" nur wertloses Zeug von eins zwei Euros erhalten haben, wenn du insgesamt nur 10€ inkl. Versand bezahlt hattest. Es geht hier ja nicht um Handys. Die Geschichte klingt wirklich unglaubwürdig. Ich vermute eher, dass die schon nur die Hälfte mitgeschickt haben.

Davon abgesehen ist es aber egal: Der gewerbliche Händler haftet für Verlust auf dem Transportweg.

Ich würde stur bleiben. Ich würde mich darauf beziehen, dass das Vertrauensverhältnis zum Händler aufgrund des Wiederholungsfalls stark erschüttert ist und dass er zudem innerhalb der einen Woche nach deiner Reklamation nicht reagiert hatte, du deswegen nicht einsiehst, dass er jetzt plötzlich nach deiner Rücklastschrift seinen "Hintern hoch bekommt".

Davon abgesehen: Rücklastschrift maximal zwischen 3,65€ bis 5€. Mehr ist verboten und ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

habe sofort die Lastschrift zurück gebucht

Das war vielleicht doch etwas voreilig.

Ich würde die Bestellung widerrufen und für die Rückbuchung 5 Euro zahlen.

Ich hab mich im Internet ein wenig belesen, dort wird überall geschrieben das 10 Euro deutlich überhöht und nicht rechtens sind. Und eigentlich sollten wohl nur maximal 3 Euro berechtigt sein.

Wenn du dem Verkäufer sein Recht auf Nachbesserung nicht einräumst, darf er trotzdem sein Recht auf die Erfüllung seiner Forderung in Anspruch nehmen.

Er möchte ja nicht mal nachbessern. In unserem Mail Verlauf spricht er immer wieder nur von einer "gratis Box", die ich bekomme wenn ich die Inkassoforderung zahle.

@LadyLizRawr

Die Nachbesserung ist mit deiner einseitigen Vertragsänderung vorbei. Es geht nur noch darum, dich zu motivieren, deinen Teil des Vertrages wieder einzuhalten und ja, auch die Zusatzgebüren können bei manchen Banken in dieser Höhe entstanden sein und deren Last liegt nun auf dir. Seine Gratisbox signalisiert immerhin noch Gesprächsbereitschaft, so dass du oder ein weniger emotionaler Bevollmächtigter das immer noch sachlich klären und ihm mitteilen könntet, was da genau schief lief und dass du durchaus bereit bist, den ganzen Ablauf zu einem guten Ende zu bringen.

Dass du mit dem Verkäufer nichts mehr zu tun haben willst, kannst du nach dem Abschluss aller momentanen Vorgänge auch einfacher realisieren.

@priesterlein

Die Nachbesserung ist mit deiner einseitigen Vertragsänderung vorbei. 

Das möchte ich mal ganz stark bezweifeln. Welche einseitige Vertragsänderung liegt hier vor, und warum sollte Nachbesserung nicht mehr möglich sein?

Nachbessern müsste der Verkäufer trotzdem, das Recht ist durch die Handlung der Fragestellerin nicht verwirkt.

@franneck1989

Davon abgesehen, dass der Händler im Wiederholungsfall (!), wo er schon mal Reklamationen einfach ignoriert hat und keine Nachbesserung wollte, schlechte Karten hat.