Lastschrift Hauptforderung bezahlt trotzdem Inkasso unternehmen eingeschaltet?

3 Antworten

Lastschrift darf nur 1x eingezogen werden, die 2. muss nicht bezahlt werden. Rücklastschriftkosten müssen auf anfrage nachgewiesen werden (es kann aber sein, ich habe Kunden auch schon 10€ in Rechnung gestellt, schicke da allerdings immer gleich den entsprechenden Auszug der Bank mit). 25€ für die Bankauskunft kommen mir hoch vor, da kannst du aber bei deiner Bank nachfragen wie hoch die sind. Real nachweisbare Schäden sind immer zu bezahlen.

Prinzipiell bei Rücklastschriften immer Proaktiv dort Anrufen, fall Schildern und damit kosten senken. Die Adressermittlung wäre damit z.B. nicht notwendig gewesen.

geheim007b  24.04.2016, 09:00

hab gerade gesehen das es 2 unterschiedliche seperate Lastschriftposten waren, somit sind auch 2 abbuchungen korrekt und doppele Rücklastschriftkosten. Da bei der selben Bank nur 1x die Adressermittlung, aber auch die wurde ja nur 1x berechnet. Punkt 4-6 kann man streiten, rest ist (sofern nachgewisen) zu 100% zu begleichen.

  • Du hast dem Grunde nach die Kosten der Rücklastschrift zu tragen. 10,52 € sind viel, soll man dir bitte darlegen.
  • Adressermittlung ist auch legitim, denn deine Bank lässt es sich bezahlen, wenn der Abbuchende sie anschreibt zwecks Datenherausgabe.
  • Kosten würde ich mir auch erklären lassen.
  • Geschäftsgebühr des Inkassobüros kannst du ignorieren.
  • Auslagen ebenfalls.

Hast du damals zweckgebunden überwiesen?

Weizenbock 
Fragesteller
 23.04.2016, 19:35

Ich weiss nicht genau was du mit Zweckgebunden meinst? Ich hab das Geld direkt nachdem sie mir 2x 11,88 Rücklastschrift gebühr aufbrummen wollten das geld zuruck gebucht und direkt ganz normal auf die Bankdaten die abbuchen wollten mit dem selben verwendungszweck überwiesen (Die Hauptforderung + jeweils 2,50 wegen der Rücklastschrift) weil mir 12euro zuviel vorgekommen ist und des ganze bei beiden forderungen

KARTENZA­HLUNG BEI XXX KAUFBETR­AG 5,20 EUR + GEBUEHRE­N 11,88 EUR MID.­

Hier 7,70 Bezahlt

KARTENZA­HLUNG BEI XXX KAUFBETR­AG 10,00 EUR + GEBUEHRE­N 11,88 EUR MID.­

Hier 12,50 Bezahlt

Das sie es zu spät abgebucht haben hilft mir nichts? Weil wiegesagt 5 Wochen kommt mir hier schon sehr lange vor!

geheim007b  24.04.2016, 08:57
@Weizenbock

Zweckgebunden wäre z.B. "nur zur verrechnung mit der Hauptforderung", damit müsste der Geldeingang mit selbiger verrechnet werden und nicht mit den evt. strittigen posten. Ist es offen entscheidet der Empfänger selbst womit er es verrechnet, üblicherweise zunächst mit den Posten die am wenigsten durchsetzungsfähig sind.

Widerspreche die Forderung. Sag denen, dass die Hauptforderung inkl. Zinsen bezahlt sind.

Erkläre denen auch, dass du mit einer Weitergabe der Daten an die Schufa nicht einverstanden bist.

Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig.

geheim007b  24.04.2016, 14:02

Blödsinn. Rücklastschriftkosten und Adressermittlung sind in jedem Fall zu zahlen (Belege sind auf Anforderung zu liefern), Inkassokosten sind strittig, werden bei Konzernen als Gläubiger allerdings nicht anerkannt. Bei kleineren Gläubigern sieht es anderst aus weswegen die Aussage pauschal gefährlich ist.