Ist schriftlicher Widerspruch beim Inkassobüro ausreichend?

2. Mahnung des Inkassobüros - (Inkasso, Widerspruch) Widerspruch per Einschreiben - (Inkasso, Widerspruch) aktuelle Forderung des Büros - (Inkasso, Widerspruch)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast bereits widersprochen.

Daher kannst du das ignorieren

Der 1. Wiederspruch war schon recht großzügig, das reicht. Werf die sicher noch kommenden Bettel- und Drohbriefe in die Ecke.

Sollte wirklich, was nicht zu erwarten ist, ein Mahnbescheid vom Gericht eintrudeln, so diesem  dann vollumfänglich wiedersprechen. Ein Kreuzchen und eine Unterschrift reichen.

Es gibt keinen Grund irgendwelche Brieffreundschaften mit Inkassobüros zu pflegen.

Du hast deinen Willen, die Inkassokosten nicht anzuerkennen, erklärt und damit ist (außergerichtlich) Schluss!

Wenn das Inkassobüro diese haben will, soll es das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder klagen.

Eine Klage wird nicht kommen, da die Erfolgsaussichten bei unter 1% liegen.